Wichtiger Schritt vor allem im Interesse kleiner 
und mittlerer Unternehmen

   Vor einigen Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission 
das Mandat erteilt, Verhandlungen über die Errichtung eines 
multilateralen Gerichtshofs aufzunehmen, um 
Investitionsstreitigkeiten beizulegen. Hierzu e ...

13.06.2018

Pfeiffer/Rouenhoff: Internationaler Investitionsgerichtshof muss bald kommen


Wichtiger Schritt vor allem im Interesse kleiner
und mittlerer Unternehmen

Vor einigen Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission
das Mandat erteilt, Verhandlungen über die Errichtung eines
multilateralen Gerichtshofs aufzunehmen, um
Investitionsstreitigkeiten beizulegen. Hierzu erklären der
wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestags, Joachim Pfeiffer und der zuständige
Berichterstatter Stefan Rouenhoff:

Joachim Pfeiffer: "Die Vorteile eines multilateralen
Investitionsgerichtshofs (MIC) liegen auf der Hand. Ein solcher
Gerichtshof gewährleistet noch mehr Transparenz und Rechtssicherheit
bei internationalen Investitionsstreitigkeiten und schützt deutsche
Investitionen im Ausland, gerade auch von kleineren und
mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus werden die
Verhandlungen öffentlich geführt, um die Transparenz gegenüber der
Öffentlichkeit zu erhöhen. Bei der Auswahl der permanent ernannten
Richter gelten strenge Kriterien. Eine Berufungsinstanz kann Urteile
der ersten Instanz überprüfen. Damit ist ein MIC ein zentraler
Meilenstein für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen
und Öffentlichkeit. Dies wurde auch jüngst bei einer Anhörung des
Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag von Experten bestätigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich mit Nachdruck dafür
einsetzen, die Verhandlungen dazu auf internationaler Ebene zügig
voranzutreiben, statt sie auf die lange Bank zu schieben."

Stefan Rouenhoff: "Anders als oftmals behauptet wird, schafft ein
MIC keine "Paralleljustiz". Wäre dies der Fall, dann hätte
beispielsweise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
keine Legitimation. Der geplante MIC befasst sich mit Streitigkeiten,
die nicht der innerstaatlichen Jurisdiktion unterliegen und wendet


völkerrechtliche Abkommen an, die von Parlamenten beschlossen wurden.
Auch das Vorurteil, Investitionsschutz sei vor allem ein Instrument
für große multinationale Konzerne, ist nicht tragfähig. Denn klar
ist, dass diese Unternehmen oftmals andere Einflussmöglichkeiten
haben - jenseits von Schiedsverfahren. Für kleine und mittlere
Unternehmen hingegen stellt die fehlende Rechtssicherheit bei
Investitionen im Ausland ein großes Hemmnis dar. Sie sind diejenigen,
die von einem umfassenden Investitionsschutz deutlich stärker
profitieren als große Unternehmen, bietet er ihnen doch ein
Mindestmaß an Rechtssicherheit und garantiert, dass ihre
Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den
Investitionen nationaler Unternehmen behandelt werden."



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