Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) weigert sich, Campact Informationen über
die Zulassung glyphosathaltiger Pestizide zur Verfügung zu stellen.
Das BVL hat lediglich mitgeteilt, dass für 29 Pestizide Anträge auf
weitere Zulassung bis 2023 gestellt wurden. Die Behörde will aber
keine Hersteller- und Produktnamen nennen und die Antragsunterlagen
nicht herausgeben. Gegen diese Entscheidung hat Campact heute
Widerspruch eingelegt.
Campact hatte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 19. März
2018 beim BVL nach Herstellern und Produktnamen gefragt und die
Herausgabe der Antragsunterlagen beantragt. Am 25. April hat die
Behörde die Anfrage abgelehnt. Aus der Antwort des BVL geht hervor,
dass in Deutschland bisher 37 glyphosathaltige Pestizide zugelassen
sind. Für 28 Produkte wurde eine Wiederzulassung beantragt, für ein
Pestizid eine Neuzulassung. Die verbleibenden acht Produkte haben
Zulassungen nach altem Recht, teilweise sogar bis 2026. Mehr ist
bisher nicht bekannt.
Glyphosat beschleunigt das Artensterben und steht im Verdacht,
Krebs auszulösen. Für den Einsatz in Pestizid-Produkten wird der
Wirkstoff mit weiteren Chemikalien gemischt. Je nach Zusammensetzung
können diese Mischungen noch giftiger sein als der Wirkstoff alleine.
Im bisherigen Zulassungsverfahren der EU wurden die
Gesundheitsgefahren der Mischungen noch nicht überprüft, denn das ist
Aufgabe der Mitgliedsländer.
Campact fordert seit Jahren ein Verbot des Ackergiftes und hat
u.a. die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat maßgeblich
vorangetrieben. Zurzeit fordern über 450.000 Menschen im
Campact-Appell das Glyphosat-Verbot in Deutschland. Diesen Appell
will Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) morgen um 9:30 Uhr
vor ihrem Ministerium entgegennehmen.
Hier die Links: Ablehnung der UIG-Anfrage http://ots.de/HHltWB und
der Widerspruch: http://ots.de/9wPEuN
Original-Content von: Campact e.V., übermittelt durch news aktuell
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