In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für 
Dieselfahrzeuge fordert der Zentralverband Deutsches 
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Rechtssicherheit für Autofahrer und Handel
durch Nachrüstung geeigneter Hardware. In einem Positionspapier des 
ZDK-Vorstands heißt es, dass eine Nachrüstung dafür  ...

07.12.2017

ZDK-Vorstand: Rechtssicherheit durch Dieselnachrüstung


In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge fordert der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Rechtssicherheit für Autofahrer und Handel
durch Nachrüstung geeigneter Hardware. In einem Positionspapier des
ZDK-Vorstands heißt es, dass eine Nachrüstung dafür geeigneter
Diesel-Fahrzeuge auf freiwilliger Basis anzustreben sei. Dies werde
zur deutlichen Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes beitragen. "Nun
müssen schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für solche freiwilligen
Maßnahmen definiert und Anreize zur möglichst flächendeckenden
Umsetzung durch die Kfz-Halter geschaffen werden", so der
ZDK-Vorstand. Auch müsse zur Ausräumung der verbreiteten Angst vor
Fahrverboten rechtssicher gewährleistet sein, dass derart
nachgerüstete Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft überall frei von
Beschränkungen im Verkehr bewegt werden dürfen.

Bloße Software-Updates reichen nach Ansicht des ZDK für eine
signifikante Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes nicht aus. Grundlage
einer Nachrüstverordnung sei die Feststellung der technischen
Machbarkeit bei der deutlichen Mehrheit der Diesel-Bestandsfahrzeuge
ab der Emissionsklasse Euro 5 und älter, heißt es in dem
Positionspapier. Hierfür sei die Kooperation der Automobilhersteller
mit den Zulieferern durch Bereitstellung von technischen Daten,
Informationen und möglicherweise verfügbaren Bauteilen unabdingbar.

Ein wirksamer Anreiz für die Fahrzeughalter wäre laut dem ZDK die
Förderung der Nachrüstung aus einem Fonds, der sich aus öffentlichen
Mitteln und idealerweise auch aus freiwilligen finanziellen Beiträgen
der Automobilhersteller speise, wie dies bereits beim
Unterstützungsfonds für die Kommunen praktiziert werde. "Im Interesse
einer breiten Umsetzung der Nachrüstung muss gewährleistet sein, dass


der Halter unter dem Strich den geringeren Teil der Kosten für die
Nachrüstung seines Dieselfahrzeugs selbst zu tragen hat", so der
ZDK-Vorstand. Die Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bei den
Diesel-Besitzern ist offenbar vorhanden. Dazu hatten sich 46 Prozent
der im DAT-Diesel-Barometer (Oktober 2017) befragten Verbraucher
bereit erklärt.

Nach Ansicht des ZDK-Vorstands sollte eine Nachrüst-Förderung mit
dem Fahrzeug verknüpft und nicht auf private Halter beschränkt sein.
Denn der durch nicht verkäufliche Dieselfahrzeuge zum Teil
existenziell betroffene Automobilhandel dürfe hier nicht
diskriminiert werden. "Die Autohändler sind Garanten dafür, dass
Hunderttausende gebrauchter Lagerfahrzeuge mit Dieselmotor schnell
nachgerüstet werden", so der ZDK-Vorstand. Gleiches gelte sinngemäß
für die fast ausschließlich dieselbetriebenen Fahrzeugflotten des
Handwerks und anderer Gewerbetreibender.

Das Positionspapier finden Sie unter
https://www.kfzgewerbe.de/verband/argumente-positionen.html



Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, übermittelt durch news aktuell




Firma: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

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