Can Can Lingerie Holding AG – ALF Group meldet Rekordtransaktionen 

Kensington, den 20. Januar 2010 - Wie bereits am 18. Januar 2010 dem Markt avisiert, sollte die ALF Group ihre überarbeiteten Gewinnprognosen sowie eine Übersicht der abgeschlossenen Transaktionen und  ...

20.01.2010

Can Can Lingerie Holding AG – ALF Group meldet Rekordtransaktionen



Can Can Lingerie Holding AG – ALF Group meldet Rekordtransaktionen

Kensington, den 20. Januar 2010 - Wie bereits am 18. Januar 2010 dem Markt avisiert, sollte die ALF Group ihre überarbeiteten Gewinnprognosen sowie eine Übersicht der abgeschlossenen Transaktionen und potenziellen Geschäfte bis Ende Januar 2010 an die Can Can Lingerie Holding AG (ISIN: CH0044678180 / Symbol: CCH) liefern. CCH freut sich bekannt zu geben, dass es diese Informationen heute erhalten hat.

(i) Neuer Vertrag über Großtransaktion unterzeichnet

Die 100%igen Tochtergesellschaften der ALF Group, Australian Litigation Funders Pty Ltd und Australian Corporate Restructuring Services Pty Ltd, haben eine vertrauliche Finanzierungs- und Service-Vereinbarung mit einem vermögenden australischen Rechtsträger abgeschlossen. CCH wurde eine Kopie der rechtsgültigen Vereinbarung überlassen. Dieser Fall wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2011 (per Ende Juni 2011) abgeschlossen werden. Die Nettoeinnahmen-Prognose (EBIT) für diese Transaktion liegt zwischen 8 Mio. AUD und 10 Mio. AUD. Für die Planungsrechnung hat das ALF-Management konservativ 9 Mio. AUD aus dieser Transaktion als Nettoeinnahme angesetzt.

Im Hinblick auf das Volumen ist dies eine Rekordtransaktion für die ALF Group und ist repräsentativ für den beispiellosen Deal-Flow, auf den die ALF Group derzeit Zugriff hat. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall und dem Kunden unterliegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

(ii) Weitere Großtransaktion

Die 100%igen Tochtergesellschaften der ALF Group, Australian Litigation Funders Pty Ltd und Australian Corporate Restructuring Services Pty Ltd, haben zudem vereinbart, eine Angelegenheit beizulegen, die mehrere Jahre Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen war.

Hintergrund:
Der Rechtsanspruch entstand, als ein Geldgeber Kapital in Höhe von über 60 Mio. AUD (inklusive Gebühren und Zinsen) an einen Bauträger vorstreckte, um damit die Entwicklung eines Strandobjekts mit einem Endwert von rund 120 Mio. AUD zu finanzieren. Nach einem Antrag im Hinblick auf eine weitere vereinbarte Inanspruchnahme, konnte der Geldgeber Ende 2008 seiner Zahlungsverpflichtung aufgrund der weltweiten Finanzkrise nicht mehr nachkommen. Im Jahr 2009 gingen sowohl der Geldgeber als auch der Kreditnehmer in die Liquidation. Eine Tochtergesellschaft der ALF Group war dann in der Lage, eine Hauptposition in dieser Transaktion zu verhandeln.



Ergebnis:
Es wurde nun vereinbart, dass diese Angelegenheit durch eine Tochtergesellschaft der ALF Group beigelegt wird, indem sie einen Vertrag über den Kauf des Grundstücks zu einem Gesamtpreis von 3 Mio. AUD abschließt. Dies ist ein Abschlag in Höhe von 38 Mio. AUD auf die Bewertung aus dem Jahr 2008 und ein Abschlag von 12 Mio. AUD auf den aktuell geschätzten Wert. Bis dato wurden bei diesem Grundstück mehr als 30 Mio. AUD in Planungen und Baumaßnahmen investiert.

Auswirkung
Nach Abwicklung und im Einklang mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards wird das Grundstück vor dem Ende des Geschäftsjahres 2010 neu bewertet und es wird erwartet, dass dies einen IFRS-Jahresüberschuss von rund 11 Mio. AUD ergeben wird.

Die ALF Group hat bereits erste Gespräche mit mehreren Bauträgergesellschaften über eine geeignete Struktur geführt, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen und das Projekt in den nächsten 3-5 Jahren fertig zu stellen. Darüber hinaus hatte man Unterredungen mit den ehemaligen Bauunternehmen und dem für die Projektentwicklung zuständigen Management. Ziel ist es, Verträge abzuschließen, um die weitere Projektentwicklung im kommenden Jahr starten zu können.

Es ist ein fünfstufiges Projekt, wobei die erste Ausbaustufe eine Nettoeinnahme in Höhe von rund 10 Mio. AUD voraussichtlich im Geschäftsjahr 2012 generieren sollte. Weitere Informationen werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, sobald man sie erhalten hat.

(iii) Überarbeitete Planzahlen bezüglich der Nettoeinnahmen (EBIT) für die ALF Group

- Geschäftsjahr 2010 - 14 Mio. AUD im Vergleich zu 3 Mio. AUD (ursprüngliche Schätzung)
- Geschäftsjahr 2011 - 20 Mio. AUD

Über CCH

Can Can Lingerie Holding AG entwickelt, erwirbt oder investiert in innovative Unternehmen, die international tätig sind oder expandieren. Wir nutzen unser Know-how bei internationalen Einsätzen und Expansionen mit einem Fokus auf Schwellenländer und China, da wir glauben, dass aufstrebende Märkte ein hervorragendes Umfeld für Wachstum bieten. Wir sind zudem davon überzeugt, dass innovative Unternehmen eine Chance für Wachstum in allen internationalen Märkten offerieren. Durch die Entwicklung und die Zusammenarbeit mit innovativen Unternehmen und unter Nutzung der Vorteile aus der Tätigkeit in den aufstrebenden Märkten maximieren wir das Wachstumspotenzial.

Auf der nächsten Generalversammlung ist eine Änderung des Firmennamens in Can Can Holding AG geplant, um die Aktivitäten des Unternehmens besser widerzuspiegeln.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Can Can Lingerie Holding AG
77-79 Anzac Parade
Kensington, NSW 2033
Australien
Tel.: +61 2 9663 2842
Website: www.cancanholdings.com
eMail: info@cancanholdings.com

public eye CONSULTING BUSCHE
Karsten Busche
Managing Director
Tel.: +49 30 43 05 89 22
eMail: info@publiceye-consulting.com




Firma: Can Can Lingerie Holding AG

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