Im Jahr 2015 erwarben rund 840 000 Personen die 
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
ein Rückgang gegenüber 890 000 im Jahr 2014 und 980 000 im Jahr 2013.
Seit 2010 erwarben insgesamt über 5 Millionen Personen die 
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats. ...

21.04.2017

Die EU-Mitgliedstaaten erteilten 2015 weniger Personen die Staatsangehörigkeit


Im Jahr 2015 erwarben rund 840 000 Personen die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
ein Rückgang gegenüber 890 000 im Jahr 2014 und 980 000 im Jahr 2013.
Seit 2010 erwarben insgesamt über 5 Millionen Personen die
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats. Von allen Personen, die
im Jahr 2015 Bürger eines EU-Mitgliedstaats wurden, waren 87%
Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes.

Marokkaner (86 100 Personen), Albaner (48 400), Türken (35 000),
Inder (31 000), Rumänen (28 400), Pakistaner (26 300) und Algerier
(22 500) machten zusammen ein Drittel (33%) aller Personen aus, die
im Jahr 2015 die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
erwarben. Rumänen (28 400 Personen) und Polen (17 800) waren die
beiden größten Gruppen von EU-Bürgern, die die Staatsangehörigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben.

Im Jahr 2015 erwarben 110 128 Personen die deutsche
Staatsbürgerschaft. Die drei größten Gruppen waren Staatsangehörige
der Türkei (17,9%), Polens (5,4%) und der Ukraine (4,5%). In
Deutschland waren 75% der Personen, die die Staatsbürgerschaft
erwarben, Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes.

Verglichen mit der gesamten Wohnbevölkerung der einzelnen
Mitgliedstaaten wurden die höchsten Zahlen von Einbürgerungen je 1000
Einwohner in Luxemburg (5,6 erteilte Staatsangehörigkeiten) und
Schweden (5,0) verzeichnet. Durchschnittlich wurden in der EU 1,7
Einbürgerungen je 1000 Einwohner vorgenommen. In Deutschland lag
dieser Wert bei 1,3.

Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen,
die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres
erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des
Jahres ansässig waren. 2015 wurden die höchsten Einbürgerungsquoten


in Schweden (6,7 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer) und
Portugal (5,2) verzeichnet. Durchschnittlich wurden in der EU 2,4
Staatsangehörigkeiten je 100 ansässige Ausländer verliehen. In
Deutschland lag die Einbürgerungsquote mit 1,5 unter dem
EU-Durchschnitt.

Diese Zahlen sind einem Artikel entnommen, der von Eurostat, dem
statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.

* * * * * * * * *

Die im Presseportal veröffentlichten Pressemitteilungen stellen
eine kleine Auswahl des umfangreichen Bestands an Informationen von
Eurostat dar.

Das vollständige Informationsangebot von Eurostat ist auf der
Eurostat-Webseite verfügbar (Pressemitteilungen,
Jahresveröffentlichungskalender der Euro-Indikatoren:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/release-calendar, Online-Datenbank,
themenspezifische Rubriken, Metadaten, Datenvisualiserungstools)

Folgen Sie uns auf Twitter @EU_Eurostat und besuchen Sie uns auf
Facebook: EurostatStatistics



Pressekontakt:
EUROSTAT
Eurostat Media Support
Telefon: +352 4301 33408
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu

Original-Content von: EUROSTAT, übermittelt durch news aktuell




Firma: EUROSTAT

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Luxemburg
Telefon:


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1482132.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de