Die Lücken der gesetzlichen Unfallversiucherung sind nur den wenigsten Arbeitnehmern bewusst. Jeder Arbeitnehmer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, doch die wenigsten wissen wohl, wie weit der Schutz reicht bzw. wie weit er nicht reicht. Denn Fakt ist, dass die gesetzliche Un ...

14.12.2009

Die gesetzliche Unfallversicherug - Kennen Sie die Lücken im Versicherungsschutz?


Die Lücken der gesetzlichen Unfallversiucherung sind nur den wenigsten Arbeitnehmern bewusst. Jeder Arbeitnehmer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, doch die wenigsten wissen wohl, wie weit der Schutz reicht bzw. wie weit er nicht reicht. Denn Fakt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung große Lücken aufweist, wenn es um den Versicherungsschutz geht. Nicht nur die Höhe der Invaliditätsleistung und der Unfallrente reichen keineswegs aus, um sein Leben nach einem schweren Unfall voll finanzieren zu können, auch der Geltungsbereich ist sehr eingeschränkt. Die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend geschützt sind, doch der Schutz gilt nur am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin und wieder zurück. Versichert sind hierbei keine Umwege, beispielsweise für einen Einkauf. Sobald man daheim angekommen ist, erlischt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung und man ist die restliche Zeit des Tages, wie auch das gesamte Wochenende und die Zeit des Urlaubs völlig ohne Schutz einer Unfallversicherung. Doch auch am Arbeitsplatz gibt es erhebliche Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gefälligkeitshandlungen sind nicht abgesichert. Tut man einem Kollegen also den Gefallen und bringt Dokumente in eine andere Abteilung, ist der Weg dorthin, wie auch der Aufenthlat dort nicht versichert. Geschieht in dieser Zeit demnach ein Unfall, hat der Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch damit nicht genug, auch der Gang auf das stille Örtchen ist um Versicherungsschutz nicht einbezogen. Passiert in den Sanitäranlagen des Unternehmens etwas, kann man auch hier auf keine Leistungen der Unfallversicherung hoffen. Um diese Lücken im Versicherungsschutz zu schließen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ratsam, denn die bietet einen Rundumschutz, dies bedeutet man ist 24 Stunden am Tag und das weltweit abgesichert und auch die Leistungen sind um einiges höher als die der gesetzlichen Unfallversicherung.





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