Berlin - Ein selbst gebackener Weihnachtsstollen für Oma oder eine Flasche Wein für den Geschäftspartner zum Jahresende. Mit allerlei Überraschungen kann man besonders zur Weihnachtszeit für Freude beim Empfänger sorgen. Doch damit der Kuchen in einem Stück und die Weinflasche nicht in Scherb ...

11.12.2009

Schöne Bescherung: Tipps für den Lebensmittelversand zur Weihnachtszeit


Berlin - Ein selbst gebackener Weihnachtsstollen für Oma oder eine Flasche Wein für den Geschäftspartner zum Jahresende. Mit allerlei Überraschungen kann man besonders zur Weihnachtszeit für Freude beim Empfänger sorgen. Doch damit der Kuchen in einem Stück und die Weinflasche nicht in Scherben beim Empfänger ankommen, sollte der Absender einiges beachten. Posttip.de sagt, worauf Versender beim Verschicken von Lebensmitteln achten sollten. Damit der Christstollen oder die Weihnachtsplätzchen den Versand unbeschadet überstehen, muss man für eine geeignete Verpackung sorgen. Das Paket oder Päckchen sollte einen mechanischen Stoß während des Versands problemlos überstehen. Neben den üblichen Kartons bieten einige Versender spezielle Verpackungen für Lebensmittel an. Beispielsweise erhält man bei DHL für den Versand von Flaschen Kartons, die für Wein- oder Sektflaschen geeignet sind.

Empfindliche Ware lässt sich mit Wellpappe einrollen oder mit Styropor besonders gut schützen. Füllmaterial aus Kunststoff bietet sich zum Auffüllen der Hohlräume an. Auch Luftpolsterfolie sorgt für einen sicheren Transport der Lebensmittel. Allerdings sollten Hohlräume nie zu fest ausgefüllt werden, da sonst Transportstöße an das Packgut weitergegeben werden könnten. Für leichte und zerbrechliche Süßwaren sollte man ein weiches Polster und für schwere Lebensmittel (z. B. Flaschen) ein härteres Polster verwenden. Damit ermöglicht man, dass das Versandgut zwar im Paket federn kann, verhindert aber ein Durchschlagen. Innerhalb der Verpackung sollte das Lebensmittel nicht allzu viel Spiel haben, sonst würde es beim Transport verrutschen und im schlimmsten Fall beschädigt. Beim Versand von verschiedenen Lebensmitteln sollte man die Innenverpackung auf das empfindlichste Produkt abstimmen.

Lebensmittelversand innerhalb der EU

Innerhalb der EU ist der Versand von Lebensmitteln relativ unproblematisch. Zoll muss dafür nicht gezahlt werden. Jedoch sollte man die nationalen Einfuhrbeschränkungen berücksichtigen. So dürfen beispielsweise keine Milchprodukte in die Niederlande geschickt werden, außer man legt ein tierärztliches Gutachten des Ursprungslandes bei. Für Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden, Finnland und Norwegen gibt es eine solche Bestimmung nicht. Jedoch ist zu beachten, dass nur begrenzte Mengen von Tabak und Alkohol eingeführt werden dürfen. In manchen Ländern ist die Einfuhr von Tabak, wie beispielsweise in den Niederlanden, ganz verboten.



Paketen außerhalb der EU eine Zollinhaltserklärung beilegen

Werden Pakete in Länder außerhalb der EU versendet, muss eine vollständige ausgefüllte Zollinhaltserklärung beigefügt werden. Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen zur Ermittlung der Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer. Sollten bei der Einfuhr Kosten entstehen, muss diese der Empfänger tragen. Um dies zu verhindern, sollten Pakete als Geschenksendungen versendet werden. Diese können ohne Formalitäten und Zoll in ein Drittland außerhalb der EU versandt werden. Weiter führende Informationen enthält unser Ratgeber Zollbestimmungen für den Paketversand unter www.posttip.de.

Wer Pakete in Länder außerhalb der EU schickt, muss die Art der Sendung und den Warenwert auf der Zollinhaltserklärung angeben. Sonst wird der Wert vom Zoll geschätzt. Auch der Hinweis "Geschenk" oder "Muster" reicht nicht aus. Der Inhalt sollte möglichst genau beschrieben werden, zum Beispiel als „Kuchen“ oder „Schokolade“.

Die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel variieren von Land zu Land. So dürfen beispielsweise Würste aus häuslicher Produktion sowie Molkereiprodukte nicht in die Russische Förderation eingeführt werden. Daher ist es für den Einzelfall ratsam, sich vor dem Versand mit den Zollbehörden des Empfängerlandes sowie des Einlieferlandes in Verbindung zu setzen. Diese informieren über die landesspezifischen Anforderungen.

Weitere Informationen zum Lebensmittelversand finden Verbraucher unter: www.posttip.de.


Ãœber Posttip.de:
Der Online-Verbraucherratgeber Posttip.de informiert über günstige Versandangebote für Briefe und Pakete. Derzeit gibt es bundesweit etwa 30 alternative Brief- und Paketversender zur Deutschen Post AG. Nutzer der Website können sich in verschiedenen Tarifrechnern individuell nach Größe, Gewicht, Zielort und Wunschlaufzeit den jeweils günstigsten Tarif berechnen lassen.

Alexander Borais
Posttip.de / optel Media Services GmbH
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