Thomas Filor: Neues Jahr, neue Regeln
(IINews) - Magdeburg, 18.12.2013. Das neue Immobilienjahr 2014
bedeutet Veränderungen für Immobilieneigentümer, -
Vermieter und –Verwalter.
Am 1. Januar 2014 werden die Steuersätze für die
Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Berlin, Bremen,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhöht. Am meisten
erhöht sich die Steuer in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent),
gefolgt von Berlin (6,0 Prozent). Bremen und Niedersachsen
erhöhen auf jeweils fünf Prozent.
Immobilienexperte Thomas Filor ist besorgt: „Die Erhöhungen
sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen problematisch
und stehen dem Ziel entgegen, die Wohneigentumsquote in
Deutschland zu erhöhen.“ Den andere Bundesländern bleibt
nichts anderes übrig als nachzuziehen und die
Grunderwerbsteuer ebenfalls zu erhöhen. Auch die
Energiesparversorgung (EnEV) verschärft 2014 die
Anforderungen für Neubauten. Der zulässige
Jahresenergiebedarf für Neubauten soll ab 2016 um 25
Prozent sinken.
Auf die Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen im
neuen Jahr ebenfalls neue Pflichten zu. Ab Mai 2014 erstellte
Energieausweise müssen auch Energieeffizienzklassen
enthalten. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht
auch diese Maßnahme kritisch: Eine höhere Transparenz für
Wohnungssuchende würde sich nicht erfüllen, zumal die
Energieeffizienzklasse für das gesamte Gebäude gelte, so ein
Experte. Verkäufer und Vermieter müssen künftig dem Käufer
bzw. neuen Mieter den Energieausweis verpflichtend
übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen.
Mit der EnEV 2014 wird ebenfalls neu zur Pflicht, dass ab 2015
bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt
werden müssen.
Des Weiteren müssen Vermieter ihr Zahlungsverfahren auf
SEPA anpassen. Denn ab dem 1. Februar 2014 gelten für
Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen. Dies
betrifft vor allem Vermieter, die dafür sorgen müssen, dass
die Lastschriften ihrer Mieter die Standards der SEPA (Single
Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-
Zahlungsverkehrsraums entsprechen. Nach der Umstellung
auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank
einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch
elektronisch möglich. Im Zuge der Umstellung müssen
Vermieter dem Mieter ihre neue Gläubiger-Identifikation,
Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine
Mandatsreferenz angeben.
Last but not least: Das Thema Mietpreisbremse wird auch im
nächsten Jahr weiterhin präsent sein. Im kommenden Jahr
wird von der neuen Regierung voraussichtlich an einem neuen
Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse gearbeitet. In Regionen
mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten bei
einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der
ortspezifischen Vergleichsmiete liegen dürfen. Zusätzlich zur
Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die
Modernisierungsmieterhöhung zeitlich zu begrenzen. Thomas
Filor kritisiert, dass die Mietpreisbremse nicht den
Mietsuchenden mit geringem Einkommen zu Gute kommt.
„Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der Mieten
immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter
entscheiden,“ so Filor.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Emissionshaus Filor ist Spezialist für denkmalgerechte
Sanierungen von Wohnimmobilien. Seit rund 16 Jahren gelingt es
dem Unternehmen mit Sitz in Magdeburg, kulturhistorisch
bedeutsame Immobilien zu erhalten und sie für Wohnzwecke zu
erschließen. Ein weiterer Bereich ist die Schaffung von neuen,
hochwertigen Wohnungen an gefragten Standorten.
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Datum: 18.12.2013 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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