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BFH Urteil zum Thema Betriebsveranstaltungen

ID: 995673

Arbeitnehmer, die an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Betriebsveranstaltung teilnehmen, können jetzt aufatmen.


(IINews) - Trends aus Aalen weist darauf hin, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage weiterentwickelt hat, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.

Die Teilnahme ist in der Regel steuerfrei. Der Grund dafür: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16.5.2013 seine Rechtsprechung erheblich geändert. Der Text wurde erst kürzlich veröffentlicht und ist wohl manchem Verantwortlichen noch nicht bekannt.

Diese Rechtsprechung ist für viele Unternehmen und Mitarbeiter günstiger und daher ggf. schon für anstehende Weihnachtsfeiern und Planungen 2014 interessant.

Mehr Infos findet der interessierte Leser im Blog auf abenteuerwelten.de

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Trends Intelligente Incentives GmbH & Co. KG ist ein langjähriger und etablierter Anbieter von außergewöhnlichen Erlebnissen und Events. Seit 1992 entwickelt und bietet das Unternehmen unter der Leitung von Wolfgang Beißwenger und Reiner Kraus beeindruckende Programme in Europa, Afrika, Asien und Südamerika an. Firmenevent, Kundenveranstaltung und Teamevent ? Trends schneidert für jeden Kundenwunsch das ideale Angebot passgenau und hat dafür ein umfangreiches Spektrum an einmaligen Ideen im Portfolio. Außerdem kreiert Trends besondere Events unterschiedlichster Natur in bemerkenswerten Locations ? immer nah am Kunden und individuell nach dessen Vorstellungen organisiert. Der Unternehmenssitz ist in Aalen, Baden-Württemberg.



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 13.12.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 995673
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolfgang Beisswenger
Stadt:

Aalen


Telefon: 07361 96 17 61

Kategorie:

Handel


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