R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr / Parken in der zweiten Reihe: Mit Warnblinker gleich doppelt teuer
(ots) - Kurz noch das Weihnachtsgeschenk im Geschäft
abholen - doch alle Parkplätze sind belegt? Rund ein Viertel der
Deutschen sieht darin kein Problem: Sie stellen sich einfach kurz mit
Warnblinker in die zweite Reihe. Dies zeigt eine repräsentative
Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch damit verstoßen sie
gleich zweimal gegen das Verkehrsrecht. "Auch wenn Autofahrer nur
wenige Minuten in zweiter Reihe oder im Halteverbot stehen, behindern
sie den Verkehr und begehen eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Ela
Orth von R+V24: "Wer dann noch den Warnblinker einschaltet, riskiert
sogar ein doppeltes Bußgeld."
Der Warnblinker dient als Gefahrenanzeiger. Das gilt aber nur für
Notfälle, zum Beispiel bei einer Panne. Laut der R+V24-Studie
herrscht jedoch genau hier Unsicherheit. "Wer mit dem Blinklicht sein
Falschparken legitimieren möchte, riskiert ein doppeltes Bußgeld: für
die Parksünde und für den Missbrauch des Blinkers", sagt Ela Orth.
"Kurzes Halten und Parken ist grundsätzlich nur in dafür
ausgewiesenen Zonen gestattet. Eine Ausnahme besteht höchstens dann,
wenn ein Fahrgast ein- oder aussteigt."
Falschparken steht in der Liste der häufigsten Verkehrssünden
regelmäßig auf Platz 1. Auch wenn verstopfte Straßen und hektischer
Trubel in der Weihnachtszeit verstärkt dazu verleiten: für andere
Verkehrsteilnehmer kann das gefährlich werden - besonders für
Radfahrer. Rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge haben schon häufig zu
schweren Unfällen geführt. Autofahrer sollten daher lieber ein paar
Runden mehr auf der Suche nach einem Parkplatz drehen, auch wenn die
Zeit knapp ist.
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Datum: 12.12.2013 - 11:09 Uhr
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