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Kfz-Versicherung: Prämienerhöhung ermöglicht Wechsel nach 30.11.

ID: 988420

(ots) - Kfz-Prämienanstieg bei Bestandskunden 2013 bis zu
zehn Prozent / Erhöhung der Prämie ermöglicht Sonderkündigung /
Rechtzeitige Kündigung wichtig - Stichtag fällt dieses Jahr auf einen
Samstag

Erhöhen Versicherer die Prämien für die Kfz-Versicherung, können
Kunden auch nach dem Wechselstichtag am 30. November ihren
bestehenden Vertrag kündigen. Für Bestandskunden erhöht sich die
Versicherungsprämie in diesem Jahr um bis zu zehn Prozent. Um
Kündigungen zu verhindern, teilen einige Versicherungsunternehmen die
Erhöhungen erst knapp vor dem medial umworbenen Stichtag mit - oder
sogar danach.

CHECK24.de weist darauf hin, dass Versicherungskunden nach einer
Prämienerhöhung - unabhängig vom Wechselstichtag - das Recht zur
außerordentlichen Kündigung haben. Sie können ihren Vertrag innerhalb
eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung mit Bezug auf den
Preisanstieg kündigen. Dieses Jahr fällt der 30.11. auf einen
Samstag. Aus Kulanz könnten einige Versicherer die Kündigungsfrist
auf den 02.12. verlängern - verlassen sollten sich Verbraucher darauf
aber nicht.

Bestandskunden: Kfz-Prämien steigen 2014 zum Teil um bis zu zehn
Prozent

CHECK24-Experten gehen davon aus, dass auf Bestandkunden vieler
Assekuranzen Preiserhöhungen von bis zu zehn Prozent zukommen.
Neukunden hingegen werden in der wechselintensiven Zeit umgarnt: Der
CHECK24-Prämienindex* zeigt, dass die durchschnittliche Prämie in der
Haftpflichtversicherung für Versicherungswechsler von September bis
Mitte November 2013 um 18 Prozent gesunken ist.

Weil einige Versicherungsunternehmen fürchten, mit den hohen
Prämiensteigerungen viele Kunden zu verlieren, benachrichtigen sie
Bestandskunden erst kurz vor oder nach dem Stichtag über die
Preisveränderungen für das kommende Versicherungsjahr. Zudem ist für




den Verbraucher in den zum Teil intransparenten Rechnungen oft nicht
ersichtlich, worauf die Preisänderung zurückzuführen ist und wie hoch
sie ausfällt.

Sonderkündigungsrecht bei jeder bei Erhöhung der
Kfz-Versicherungsprämie

"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich
immer, wenn die Prämie steigt", erklärt Daniel Friedheim vom
unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. "Der Grund für die Erhöhung
spielt keine Rolle. Sie gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die
Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse
bedingt ist", so Friedheim weiter.

Nach der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung haben
Versicherungswechsler einen Monat Zeit, schriftlich zu kündigen. Sie
müssen sich dabei explizit auf die Erhöhung beziehen - andernfalls
kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen.
Auch wenn Versicherte sofort kündigen sollten, wird die Kündigung
erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der neue Preis gilt.

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel oder nach einem
Schadensfall

Verbraucher haben aber nicht nur dann ein Recht auf
Sonderkündigung, wenn die Assekuranz die Prämie erhöht. Auch
Verbraucher, die ein Fahrzeug kaufen und zum ersten Mal auf sich
zulassen, können unterjährig kündigen. Sobald das alte Auto
abgemeldet wird, endet die Versicherung automatisch.

Nach einem Schadensfall haben sowohl Versicherte als auch
Versicherungsunternehmen das Recht, die Police innerhalb von einem
Monat nach Regulierung des Schadensfalls zu kündigen.

Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro
sparen

Mit dem mehrmals zum Testsieger gekürten Vergleichsrechner von
CHECK24.de können Verbraucher kostenlos über 200
Kfz-Versicherungstarife vergleichen und online zu einem günstigeren
Anbieter wechseln.

Vielfahrer haben dabei ein besonders hohes Sparpotenzial - bis zu
1.693 Euro können sie jährlich durch einen Wechsel sparen.
Fahranfänger zahlen durch einen Wechsel bis zu 987 Euro im Jahr
weniger. Aber auch Normalfahrer, Rentner und Familien haben durch
einen Versicherungswechsel eine hohe Ersparnis. Je nach Profil sparen
sie sogar bis zu 697 Euro im Jahr.**

*CHECK24-Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Mehr als zwei
Millionen über CHECK24.de getätigte Abschlüsse seit April 2009, Stand
18.11.2013

**Quelle: Eigene Berechnungen vom Oktober 2013, Angaben ohne
Gewähr. Berechnungen online unter http://ots.de/Gd2ug [26.1.2013]

Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes
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durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren
Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse
generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben
werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 500 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.



Pressekontakt:

Julia Stubenböck, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1173,
julia.stubenboeck(at)check24.de

Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim(at)check24.de

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Datum: 27.11.2013 - 07:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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