20 Jahre Abgasuntersuchung zum Nutzen der Umwelt
(ots) - Im Dezember 1993 löste die Abgasuntersuchung (AU) die
seit 1985 geltende Abgassonderuntersuchung (ASU) ab. Seitdem ist die
AU kontinuierlich an die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeuge sowie
die verschärften Abgasvorschriften aus der europäischen Gesetzgebung
angepasst worden. Jährlich werden in Deutschland zirka 24 Millionen
Abgasuntersuchungen durchgeführt. Neben den Prüfstellen der
Überwachungsorganisationen beziehungsweise der Technischen
Prüfstellen (TP) gehören auch zirka 36 000 anerkannte AU-Werkstätten
dazu. In diesen Betrieben finden über zwei Drittel aller
Abgasuntersuchungen statt.
Laut dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) leistet die AU
seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Schonung der
Umwelt und Gesundheit. Das zeige die jährliche AU-Mängelstatistik, da
ein nicht unerheblicher Anteil der geprüften Kraftfahrzeuge
emissionsrelevante Auffälligkeiten aufweise. So wurden im Jahr 2012
an mehr als 770 000 Kraftfahrzeugen im Durchschnitt 1,42
abgasrelevante Mängel pro beanstandetes Kraftfahrzeug festgestellt.
Die durchschnittliche Mängelquote lag bei 6,5 Prozent. Die
Spannbreite dieser Quote bewegte sich zwischen 3,3 Prozent (bei
Krafträdern mit geregeltem Katalysator) und 15 Prozent (bei
Kraftfahrzeugen mit Ottomotor ohne Kat oder mit ungeregeltem
Katalysator).
Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten mehr als
560 000 Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder mit einer Reparatur wieder
instand gesetzt werden, um das zulässige Emissionsniveau zu
erreichen. Die AU trägt laut ZDK somit entscheidend dazu bei,
Auffälligkeiten im Abgasverhalten einfach und schnell aufzudecken, um
die daraus resultierende Umweltbelastung umgehend durch eine
entsprechende Reparatur zu beseitigen. Die regelmäßige AU sorge
außerdem dafür, dass das dauerhafte Einhalten der
Abgasemissionsvorschriften über die gesamte Nutzungsdauer des
Kraftfahrzeuges gewährleistet wird.
Letztmalig wurde im Jahr 2008 für Benziner und Diesel mit
On-Board-Diagnose-System (Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006) das
zweistufige Prüfverfahren mit einer Abgasprüfung und einer
Funktionsprüfung des OBD-Systems verbindlich vorgeschrieben.
Der ZDK setzt sich zurzeit in Brüssel für den Erhalt der
Abgasuntersuchung ein. Zum jetzigen Zeitpunkt sprechen sich
Europäische Kommission und Europäisches Parlament bezüglich der
Abgasuntersuchung für eine Abgasmessung aus, der Rat der Europäischen
Union dagegen für eine Abgasmessung oder ersatzweise für das Auslesen
des OBD-Systems. Zusätzlich zu der Endrohrmessung als
AU-Standardmethode schlägt das Parlament eine NOx-Messung
(Stickoxide) für alle Otto- und Dieselfahrzeuge sowie eine
Partikelmessung für Dieselfahrzeuge unter Verwendung etablierter
Prüfmethoden vor. Ein Rollenprüfstand für die Durchführung der
Abgasuntersuchung werde auf keinen Fall benötigt. Sollte eine NOx-
beziehungsweise Partikelmessung verbindlich vorgeschrieben werden,
setze sich der Verband für eine entsprechend sinnvolle,
werkstattorientierte und bezahlbare Prüfung ein. Jedoch könne erst
nach Abschluss der Beratungen in Brüssel eine genaue und verbindliche
Aussage zum Fortbestand und zum Umfang der AU auch vor dem
Hintergrund einer zusätzlichen NOx- und Partikelmessung getroffen
werden.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
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Datum: 25.11.2013 - 11:17 Uhr
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