Nur mit den richtigen Reifen in den Winterurlaub / Mit Sommerreifen riskieren Autofahrer hohe Bußgelder
(ots) - Nicht nur in Deutschland müssen Autofahrer bei
winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen. Wer sich
nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt
in Flensburg rechnen. Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC
für die Wintermonate oder bei Schnee und Eis auf der Straße die
Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen
hohe Bußgelder.
Die Regel, wonach bei winterlichen Straßenbedingungen wie Schnee,
Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt
neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Italien schreibt
für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor.
In den Provinzen Mailand und Südtirol sollten Autofahrer
entsprechende Schilder, die Winterreifen vorschreiben, beachten. Auch
in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch
Beschilderungen ausgesprochen werden.
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen
Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung
zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen
Straßen vor, in Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen
1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der
Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Wer dort in
den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch
ohne Pflicht Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.
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Datum: 12.11.2013 - 11:46 Uhr
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