InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BITKOM schreibt zum Haftungsrisiko im IT Bereich: Chef in Handschellen?

ID: 973708

Geschäftsführer und Vorstände sind haftbar für unzureichende IT-Sicherheit im Unternehmen

(PresseBox) - Geschäftsführer und Vorstände sind persönlich haftbar, wenn sie in ihrem Unternehmen nicht ausreichend für lT-Sicherheit sorgen. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. Viele Geschäftsführer räumten sicherer Informationstechnik nicht den erforderlichen Stellenwert ein, obwohl diese für den Unternehmenserfolg immer wichtiger werde, stellt Jürgen Gallmann, Präsidiumsmitglied des BITKOM, fest. Die zahlreichen möglichen IT-Risiken für die verschiedenen Ebenen und Rechtsformen von Unternehmen sind für die Verantwortlichen nur schwer zu überblicken. Der BITKOM hat daher in einer Haftungsmatrix die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und die jeweils Verantwortlichen in den Unternehmen umfassend dargestellt. Um Sicherheits- und Haftungsrisiken vorzubeugen, sollte ein Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, das alle Unternehmensbereiche berücksichtigt. Wie Gallmann weiterhin zu bedenken gibt, betreffen die Regelungen jedoch nicht nur das Haftungsrecht, sondern auch das Steuer- und sogar das Strafrecht; die Strafen reichen vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe. Neben der Haftungsmatrix stellte der BITKOM daher weitere Hilfen und Leitfäden des Verbandes vor: Zum einen richten sie sich an Unternehmen, die Anwendungen auslagern wollen (ASP-Sicherheitsleitfaden), zum anderen an Betriebe, die ihre IT nach einem der zahlreichen Sicherheitsstandards zertifizieren lassen wollen. Gallmann: "Sichere lT-Prozesse sind unerlässlich für den Erfolg eines Unternehmens."
Empfehlungen der S.E.I. N E W S Redaktion:
Das Software ESCROW Verfahren trägt weltweit seit ca. drei Jahrzehnten maßgeblich zur IT-Sicherheit in Großunternehmen bei. Ein Software ESCROW VERTRAG schützt Investitionen in hochwertige Softwareprogramme. Er garantiert eine sichere Basis dafür, dass unternehmenskritische Softwareprozesse jederzeit weitergeführt werden können, unabhängig von der Geschäftsentwicklung eines Software Lieferanten.




Ein Software ESCROW VERTRAG kann dem Unternehmen außerdem als Teil einer professionellen Continuity & Desaster Strategie dienen zur Aufrechterhaltung von unternehmensweiten und unternehmenskritischen Softwareprozessen, basierend auf der ISO 9000 Forderung nach Qualitäts-, Risiko- und Ressourcen-Management.
Ein Software ESCROW VERTRAG beugt den Haftungsrisiken der Geschäftsführung für die Aufrechterhaltung von Softwareprozessen im Unternehmen vor und schützt gleichzeitig das Urheberrecht des Herstellers.
*Quelle: BITKOM - Bundesverband für Informationstechnology & Kommunikation, Berlin

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Bundeskabinettsvorlage des DGRI *für das Bundesministerium der Justiz - BMJ zur Source Code Hinterlegungsvereinbarung in Software Lizenzverträgen Die HCM GmbH ist Aussteller beim Zuliefertag Automobil 2013
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.11.2013 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 973708
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bonn


Telefon:

Kategorie:

Softwareindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 41 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BITKOM schreibt zum Haftungsrisiko im IT Bereich: Chef in Handschellen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Software Escrow International GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Software Escrow International GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 130


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.