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Koalitionsverhandlungen: Rechte der Journalisten stärken

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(PresseBox) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat CDU/CSU und SPD aufgefordert, in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen die Anliegen der Journalistinnen und Journalisten nicht aus dem Auge zu verlieren. "Wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, dass sie die Medienfreiheiten und die Rechte der Journalisten bei ihren medienpolitischen Vorhaben ins Zentrum rückt", sagte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei folgenden Themen:
Presseauskunftsgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Frühjahr den Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden im Grundsatz bekräftigt. Er leitet sich aus Artikel 5 der Verfassung ab, jedoch nur als Minimalstandard, weil ein Bundesgesetz fehlt. Der Bundestag muss die rechtliche Grundlage schaffen.
Gerichtsverfassungsgesetz
Die Posse um die Journalistenakkreditierung zum NSU-Prozess hat gezeigt, dass Videoübertragungen für Berichterstatter in einen weiteren Raum möglich sein sollten. Das Gerichtverfassungsgesetz muss unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Angeklagten und Zeugen geändert werden.
Überwachung und Bespitzelung
Die künftige Regierungskoalition muss sicherzustellen, dass die geltenden Regeln zum Informantenschutz nicht durch geheimdienstliche Aktivitäten ausgehöhlt werden Es muss öffentlich gemacht werden, ob und in welchem Ausmaß Journalisten, Redaktionen und ihre Informanten ausgespäht wurden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht muss dringend den Erfordernissen der digitalen Wirklichkeit angepasst werden. Der Gesetzgeber muss einen tragfähigen Kompromiss zwischen Interessen der Urheber und Anforderungen der Nutzer finden. Der DJV verweist auf das Manifest der Initiative Urheberrecht vom September. Gestärkt werden muss die vertragsrechtliche Stellung der Urheber.
Tarifeinheit
Die Pluralität der Mediengewerkschaften DJV und dju in Verlagen und Sendern garantiert die erfolgreiche Wahrnehmung journalistischer Interessen in den Betrieben und gegenüber der Arbeitgeberseite bei Tarifverhandlungen. Bestrebungen der Arbeitgeberverbände, per Gesetz nur noch eine Gewerkschaft pro Betrieb zuzulassen, darf der Gesetzgeber nicht nachgeben.





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Datum: 22.10.2013 - 10:48 Uhr
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