Risiko im Herbst erhöht - BSW gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei Kollision mit Wild
(ots) - Im Oktober und November ist die Zahl der
Wildunfälle, bedingt durch häufigen Wildwechsel in Verbindung mit
schlechter Sicht, besonders hoch. Auf deutschen Straßen kommt es
jedes Jahr zu rund 200.000 Zusammenstößen, von denen manche auch für
den Autofahrer tödlich enden. Udo Bergmann vom BSW-Autocenter gibt
Tipps, wie man sich im Falle einer Kollision richtig verhält.
"Optimale Sicht und ein kurzer Bremsweg reduzieren das
Unfallrisiko", stellt Bergmann fest. Vor der Fahrt durch Wald- oder
Feldgebiet heißt es also die Scheiben von Beschlag oder Eis
vollständig befreien und das Tempo drosseln. Befindet sich das Tier
neben oder auf der Straße, sollte der Autofahrer abbremsen, das Licht
abblenden und hupen. Da der Wildwechsel meist im Rudel erfolgt, ist
mit nachfolgenden Tieren zu rechnen. Lässt sich der Zusammenstoß
nicht mehr verhindern, sollte man kein Ausweichmanöver versuchen,
sondern eine Vollbremsung machen und gerade auf der Straße
weiterfahren. "Heftige Ausweichmanöver enden häufig mit schlimmeren
Folgen als ein Wildunfall", so der Autoexperte.
Wie bei jeder anderen Unfallsituation auch gilt es nun, den
Warnblinker einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Ist eine
Person verletzt, gilt es rasch Erste Hilfe zu leisten und den
Rettungsdienst anzurufen. Auch die Polizei und der zuständige
Jagdpächter oder das Forstamt sind zu informieren. Liegt das Tier
verletzt auf der Straße, ist es besser, sich nicht zu nähern. Es
könnte vor Schmerz panisch reagieren und ausschlagen oder beißen. Ist
das Tier tot, darf man es in keinem Fall mitnehmen.
"Damit Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung
glaubhaft gemacht werden können, helfen Fotos vom Unfallort", rät Udo
Bergmann. Auch eine sogenannte Wildschadensbestätigung von der
Polizei oder vom zuständigen Jagdpächter erleichtert die spätere
Beweisführung, denn nicht alle Wildunfälle sind durch die
Versicherung abgedeckt. Zudem sollten Unfallspuren am Auto nicht
beseitigt werden, bevor die Versicherung diese begutachten konnte.
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Datum: 02.10.2013 - 10:09 Uhr
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