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Einkommen oder auch Vermögen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit im Rahmen von Elternunterhaltszahlungen?

ID: 950892

Neuverhandlung des Falls

(PresseBox) - Muss der Antragsgegner nur aus seinem Einkommen Unterhalt schulden oder auch aus seinem Vermögen? Diese Frage musste der Bundesgerichtshof im zugrundeliegenden Fall beantworten.
Konkret ging es um eine 1926 geborene Frau, die die Mutter des Antragsgegners ist und die in einem Altenpflegeheim wohnt. Ihre Rente und die Pflegeversicherngsleistungen reichen nicht...
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Datum: 25.09.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 950892
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