BMW-Tochter Rolls-Royce missachtet erneut Klimaschutzvorschriften
(ots) - Trotz Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
präsentiert Rolls-Royce auf der derzeit stattfindenden IAA seine
spritdurstigen Limousinen erneut ohne die gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen - DUH beantragt
gerichtliche Strafzahlung von BMW
Die BMW-Tochter Rolls-Royce tritt erneut den Klimaschutz mit
Füßen. Wie bereits vor zwei Jahren weigert sich das deutsch-britische
Unternehmen auch auf der diesjährigen Automobilausstellung IAA in
Frankfurt, für seine besonders klimaschädlichen Luxus-Limousinen die
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Spritverbrauch,
Energieeffizienz und CO2-Emissionen zu machen.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hatte den Autobauer bereits
anlässlich der Internationalen Automobilausstellung IAA 2011 dazu
aufgefordert, die Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Nachdem
dieser sich seinerzeit weigerte, reichte die DUH Klage beim
Landgericht Frankfurt ein und erwirkte ein Urteil, wonach es
Rolls-Royce zukünftig untersagt ist, Neufahrzeuge ohne
vorschriftsmäßige Kennzeichnung auszustellen.
Wie die DUH durch einen Kontrollbesuch auf der IAA feststellte,
präsentiert der englische Autobauer mit deutscher Mutter nun auch auf
der derzeitigen IAA seine spritdurstigen Modelle Ghost, Phantom und
Wraith, die Kraftstoffverbräuche von bis zu 21l/100 km und 329 g/km
CO2-Emissionen vorweisen, ohne vorschriftsmäßige
Energieverbrauchskennzeichnung.
Die selbst designten, schwarzen und in englischer Sprache
gehaltenen Label sind für den Verbraucher hinter den Absperrungen
kaum lesbar. Bereits mehrere Gerichte in Deutschland haben
entschieden, dass die vorgeschriebene Form der Kennzeichnung von
Neufahrzeugen bei deren Ausstellen zwingend eingehalten werden muss.
Die Effizienz der Fahrzeuge als für die Kaufentscheidung relevante
Information muss - so die Gerichte - in unveränderter und leicht
verständlicher Form, optisch gut wahrnehmbar dargestellt werden.
"Nachdem es BMW gemeinsam mit Mercedes gelungen ist, die
EU-Klimaschutzvorschriften aufzuhalten denkt der Münchner
Automobilbauer offenbar, sich auch über Klima- und
Verbraucherschutzrecht und selbst Gerichtsurteile hinwegsetzen zu
können", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Die Verhaltensweise der Rolls-Royce Motor Cars Limited ist völlig
inakzeptabel", unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner als
Verfahrensbevollmächtigter der Deutschen Umwelthilfe, der darauf
hinwies, dass das Landgericht Frankfurt das Unternehmen auf Antrag
der Deutschen Umwelthilfe bereits im vergangenen Jahr dazu
verurteilte, auf Ausstellungen wie der IAA die Vorschriften der
Pkw-EnVKV zur Energieeffizienzkennzeichnung korrekt einzuhalten.
"Dass die Rolls-Royce Motor Cars Limited dieses rechtskräftige Urteil
anscheinend völlig ignoriert, zeugt von einem merkwürdigen
Rechtsverständnis und der mangelnden Bereitschaft, in ganz Europa
gleichlautend auch für große Automobilhersteller geltende
Verbraucherschutzvorschriften korrekt zu erfüllen", so Demleitner.
Die Deutsche Umwelthilfe werde für den neuerlichen Wettbewerbsverstoß
der Rolls-Royce Motor Cars Limited nunmehr die vorgesehene
Strafzahlung durch das zuständige Gericht verhängen lassen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.;
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Rechtsanwalt Roland Demleitner, Rheinstrasse 11, 65549 Limburg,
Telefon: 06431 7780790, E-Mail: rd(at)roland-demleitner.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V.; Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:
rosenkranz(at)duh.de
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Datum: 20.09.2013 - 13:21 Uhr
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