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Indoor-Spielplatz: Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern / TÜV Rheinland: Siegel für geprüfte Hallenspielplätze / Sicherheitsmängel erkennen und dem Personal melden

ID: 948455

(ots) - Herrscht draußen trübes Wetter, geht auf den rund 350
Indoor-Spielplätzen in Deutschland die Post ab. Mit der Familie,
Freunden oder als Kindergeburtstagstruppe erobern die Kinder
Hüpfburgen, Klettergerüste, Rutschen und Trampoline. Doch auch wenn
Rumtoben riesigen Spaß macht, ist immer ein gewisses Risiko dabei.
"Anders als bei öffentlichen Spielplätzen, die zumeist von Kommunen
betrieben werden, macht der Gesetzgeber bei Indoor-Spielplätzen keine
verbindlichen Vorschriften, was die Überprüfung der
Sicherheitsstandards angeht", sagt Matthias Lompa, Experte für
Hallenspielplätze von TÜV Rheinland. Das bedeutet: Ob private
Betreiber ihre Anlagen von unabhängigen Prüfern kontrollieren lassen,
steht ihnen frei. Von TÜV Rheinland geprüfte Anlagen erkennen
Besucher am Prüfzeichen.

Gefahren sofort dem Personal melden

"Der Zustand von Spielgeräten, das Verhalten des Personals und die
Sauberkeit der Halle sind Indikatoren, an denen Gäste
Qualitätsmerkmale festmachen können", erklärt Matthias Lompa. Hängen
Spielordnungen oder Verhaltensvorschriften an den Geräten und wird
deren Einhaltung vom Personal überprüft? Ist die Hallenaufsicht
stetig präsent und ansprechbar? Werden Unfallrisiken minimiert, indem
Stolperfallen wie ungünstig geparkte Bobbycars weggeräumt werden?
Sind die Abfalleimer geleert? All das lässt die Sorgfalt des
Betreibers erkennen. Typische Sicherheitsmängel sind hervorstehende
Schrauben an den Geräten, durchgescheuerte Seile, defekte Fangnetze,
scharfe Kanten, marode oder fehlende Aufprallpolsterungen und enge
Zwischenräume, in denen sich Kinder quetschen können. "Wer
Gefahrenpotenzial entdeckt, sollte es direkt dem Personal melden", so
der TÜV Rheinland-Fachmann.

Auf richtige Kleidung achten

Damit die Kinder nicht an Geräten hängen bleiben und sich im




schlimmsten Fall strangulieren, sind Outfits mit Kordeln,
Schlüsselanhängern oder Halsketten tabu. Da Straßenschuhe auf
Indoor-Spielplätzen verboten sind, bieten sich rutschfeste
Hallenschuhe oder Bremssocken an. Übrigens: "Die Aufsichtspflicht in
der Halle liegt nicht beim Personal, sondern bei den Eltern oder den
jeweiligen Begleitpersonen", betont Lompa und empfiehlt den
Erwachsenen, entweder ihre Kinder zu beobachten oder einfach selbst
mal eine Runde mitzuspielen.



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Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
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Datum: 20.09.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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