Steuerfreiheit von Altenwohnheimleistungen auch ohne Pflegestufe
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BFH: Pflegebedürftigkeit reicht aus
(PresseBox) - Die Umsätze gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. d des Umsatzsteuergesetzes, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Altenwohnheims generiert werden, sind umsatzsteuerfrei, falls im vorherigen Kalenderjahr zumindest 40 % der Leistungen behinderten und kranken Menschen zugutegekommen sind, welche dem Gesetz nach hilfebedürftig sind...
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Datum: 10.09.2013 - 08:45 Uhr
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