InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fliegende Bauten: Sicherer Kirmesspaß dank regelmäßiger Prüfungen / TÜV Rheinland: Landesbauordnungen regeln Prüfpflicht / Lose Gegenstände an der Kasse deponieren (BILD)

ID: 939182


(ots) -
Action, Spaß und Nervenkitzel - das wird beim Karussell- und
Achterbahnfahren auf der Kirmes von den Besuchern erwartet. Ebenso,
dass die Fahrt in den Attraktionen sicher ist. Um das zu
gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte, die
auf Kirmessen und Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen von
unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland durch eine
umfangreiche Erstprüfung zugelassen werden. Anschließend folgen
regelmäßig Kontrollen. "Ein Schausteller muss oft bereits bei der
Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung
vorlegen. Nach dem Aufbau wird durch das zuständige Bauaufsichtsamt
in der Regel eine Gebrauchsabnahme veranlasst", erklärt Frank-Michael
Wagner von TÜV Rheinland. Er überprüft mit seinem Team die
sogenannten Fliegenden Bauten, zu denen neben Fahrgeschäften
beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.

Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin

Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in
Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Doch auch die
Fahrgäste sind dazu angehalten, die jeweiligen
Sicherheitsvorschriften zu beachten. Häufig befinden sich
Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und
Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im
Eingangsbereich. "Nicht alkoholisiert oder berauscht fahren, keine
sperrigen Gegenstände wie beispielsweise Regenschirme mit in die
Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine
Faxen machen", empfiehlt Frank-Michael Wagner. Lose Gegenstände wie
zum Beispiel Mobiltelefone können in der Regel an der Kasse deponiert
werden.

Für werdende Mütter sind Achterbahnen tabu

Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren. Bei
schnellen Rundfahrgeschäften ist es am sichersten, wenn sie auf den




inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet
werden. Mitarbeiter der Betreiber achten darauf, dass die allgemeinen
Vorschriften eingehalten werden. Doch auch jeder Fahrgast muss
eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung
vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. "Schließlich kann ein
Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen
Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet", gibt TÜV
Rheinland-Experte Frank-Michael Wagner zu bedenken. Besonders für
werdende Mütter sind Achterbahnen und dergleichen bereits in den
ersten Wochen der Schwangerschaft tabu.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  OASIS mit neuen Produkten auf der  Bio Süd in Augsburg Reiseführer Merian live! ZeitOrte in der Region Braunschweig-Wolfsburg in der zweiten, erweiterten Auflage erschienen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.09.2013 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 939182
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 76 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fliegende Bauten: Sicherer Kirmesspaß dank regelmäßiger Prüfungen / TÜV Rheinland: Landesbauordnungen regeln Prüfpflicht / Lose Gegenstände an der Kasse deponieren (BILD)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG pruefungvonfahrgeschaeft.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Rheinland AG pruefungvonfahrgeschaeft.jpg



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 33


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.