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Tätigkeiten von Berufsbetreuern sind umsatzsteuerfrei

ID: 937290

Weitere Aufklärung des Sachverhalts

(PresseBox) - Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wenn Berufsbetreuer vom Gericht bestellt werden, unterliegen sie mit ihren Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer.
Konkret ging es um die Klägerin, die als Betreuerin vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde. Die Betreuung erfolgt generell ehrenamtlich, nur in Ausnahmefällen...
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Datum: 03.09.2013 - 08:45 Uhr
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