InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Flugbegleiterin kann Fahrtkosten in voller Höhe absetzen

ID: 936852

Kein fester Arbeitsort gleich voller Fahrtkostenabzug

(IINews) - Wer als Flugbegleiterin tätig ist, ist viel unterwegs. Nicht nur in der Luft. Vielmehr müssen vor dem Flug erst Strecken zum Flughafen zurückgelegt werden. Eine Flugbegleiterin wollte die für die Fahrten tatsächlich anfallenden Kosten absetzen. Das ist auch rechtens, bestätigt das Urteil des Finanzgerichtes Münster. Die Fahrten und die damit verbundenen Kosten sind nicht auf die Entfernungspauschale begrenzt. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München informiert über den Sachverhalt und das Urteil.

Kein fester Arbeitsort gleich voller Fahrtkostenabzug

Wie jeder andere Arbeitnehmer muss auch eine Flugbegleiterin zu ihrem Arbeitsplatz gelangen. Das bedeutet, dass der Flughafen, von dem aus die Maschinen starten und die Tätigkeit beginnt, zunächst erreicht werden muss. Hierfür entstehen Kosten. Eine Flugbegleiterin wollte, dass die tatsächlichen Fahrtkosten berücksichtigt werden und keine Begrenzung der Entfernungspauschale angewandt wird. Das Finanzgericht Münster gab ihr Recht. Die Begründung: Die Beschränkung des Werbungskostenabzuges auf die sogenannte Entfernungspauschale gelte nur für die Fahrten, die zwischen Wohnort und „regelmäßiger Arbeitsstätte" stattfinden. Nach einer aktuellen BFH-Rechtsprechung besitzt die Flugbegleiterin keinen festen Arbeitsort und hat demnach Anspruch auf die Anrechnung aller Fahrtkosten zur Arbeit. Weiterhin heißt es: Die Flugbegleiterin übt eine Auswärtstätigkeit aus, sei immer in der Luft unterwegs. Aus diesem Grund können die Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Steuerkanzlei Maria Ulrich in München



drucken  als PDF  an Freund senden  Kosten sparen durch Bankvergleich AMTEX Oil & Gas LLC: Energiesektor Mexikos steht vor der Revolution
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 02.09.2013 - 14:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 936852
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maria Ulrich
Stadt:

München


Telefon: 089-38590930

Kategorie:

Finanzen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Flugbegleiterin kann Fahrtkosten in voller Höhe absetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Maria Ulrich (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Minijob: Änderung im Beschäftigungsverhältnis ...

Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist der Minijob. Für diesen ergab sich durch die Regierungskoalition im Januar 2013 folgende Änderung: Die zulässige Einkommensgrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro mo ...

Vermögen und Finanzen gut geplant ...

Für jede, ob angestellt oder selbstständig tätig, spielt die Vorsorge und die Absicherung in der heutigen Zeit eine große Rolle. Nur so lassen sich zukünftige Entscheidungen, die das Vermögen sinnvoll einsetzen, treffen. Ein Steuerberater hat d ...

Alle Meldungen von Maria Ulrich



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 59


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.