Richterliche Kontrolle der AGB muss bleiben
Meinungsverschiedenheit zwischen den Industrieverbänden
(IINews) - Berlin/Aachen, 21.Januar 2013.- Weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandeln kontrovers seit 15 Monaten über 30 Wirtschaftsverbände über einen möglichen Gesetzesentwurf zum Thema „AGB Recht“. VDMA, ZVEI und IHK Frankfurt am Main (u.a.) fordern mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung, während eine Verbandsinitiative aus dem Handwerk, der Markenwirtschaft und der Mode- und Textilindustrie (u.a.) das deutsche AGB-Recht stärken will. Man befürchte ein massives Ungleichgewicht, wenn Formulierungen der wirtschaftlich überlegenen Unternehmen nicht mehr juristisch von dem „kleineren“ Vertragspartner geprüft und ggf. beanstandet werden können. Gerade für den Mittelstand sei der Schutz dringend notwendig. In vielen Fällen kann von Geschäften auf Augenhöhe keine Rede sein.
Die "Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts im unter-nehmerischen Geschäftsverkehr" bemängelt fehlende Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Das sei ein Fehler des Gesetzgebers, der nun korrigiert werden müsse, fordert die Initiative, der Verbände wie VDMA, ZVEI, der IHK Frankfurt am Main, aber auch Wirtschaftsanwälte und Rechtswissenschaftler angehören. Sie haben einen Gesetzgebungs-vorschlag vorgelegt, der für mehr Gestaltungsfreiheit sorgen soll. Derweil prüft das Bundesjustizministerium derzeit, ob die Vorschriften des AGB-Rechts reformbedürftig sind.
Die "Initiative pro AGB-Recht" hat sich formiert, um eine Lockerung zu verhindern. Über 20 Verbände des Mittelstandes, die mehr als eine Millionen Unternehmen mit fast 10 Millionen Beschäftigten vertreten, fordern den Schutz vor wirtschaftlich überlegenen Vertragspartnern. "Das bestehende Recht ist transparent und sichert ausgewogene Vertragsverhältnisse und vermeidet Haftungsfallen vor allem für wirtschaftlich unterlegene Unternehmer" bekräftigte Frau Dr. Manja Schreiner, Leiterin der Abteilung Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
BVMW: Richterliche Kontrolle des Kleingedruckten muss bleiben
(Rüdiger Eisele, Rechtsanwalt der BVMW Bundesgeschäftsstelle)
In einer öffentlichen Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion am 17.10. 2012 im Reichstag stritten namhafte Experten über das Pro und Contra einer Reform des Gesetzes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Gesetz. Unter den Sachverständigen befand sich neben dem BVMW auch Prof. Graf von Westphalen, Mitverfasser des Gesetzes und Autor eines der wichtigsten Kommentare zu dem Gesetz. Er zählt zu den Reformgegnern. Im Lager der Befürworter einer Reform befinden sich Großkonzerne wie Siemens und eine Reihe westdeutscher Industrie und Handelskammern. Sie stoßen auf den geballten Widerstand der mittelständisch geprägten Verbände. Der BVMW-Bundesverband mittelständische Wirtschaft läuft gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, des Deutschen Baugewerbes und 17 Industrieverbänden Sturm gegen eine Abschaffung der richterlichen Kontrolle des Kleingedruckten.
Das AGB-Gesetz zählt in seiner Intention zu den Verbraucherschutzgesetzen. Die Richter haben es jedoch in zahlreichen Entscheidungen immer mehr auch auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen ausgedehnt. Mit gutem Grund: AGB-Verwender, die als marktbeherrschende Unternehmen rechtliche Vorteile gegenüber ihren schwächeren Vertragspartnern aus dem Mittelstand durchsetzen wollen, müssen sich einer richterlichen Fairness - Kontrolle unterziehen. Tatsächlich ist das AGB-Gesetz ein wichtiger Schutzwall kleiner und mittlerer Unternehmen gegen das Diktat der Großkonzerne.
Schon heute verhandelt der Mittelstand mit den Konzernen nicht auf Augenhöhe. Da werden per AGB Zahlungsziele von 90 Tagen den Subunternehmern aufs Auge gedrückt. Übrigens ein Verstoß gegen die Zahlungsverzugsrichtlinie und damit eine gesetzeswidrige Praxis. Zahlt der Konzern vorher, werden üppige Skonto eingestrichen, die den schmalen Gewinn des Mittelständlers auffressen. Haftungsfreizeichnungs- und Vertragsstrafe - Klauseln werden Tür und Tor geöffnet. Die Risiken werden auf den Mittelstand abgewälzt, der sie an seinen privaten Verbraucher nicht weiter geben kann.
Die AGB-Reformer bleiben handfeste Beweise für ein Versagen des AGB-Gesetzes schuldig. Angeblich fliehen immer mehr Vertragspartner in ausländisches Recht. Dies soll die Queen Mary Universität von London und die internationale Sozietät White & Case ausgemacht haben. Doch Hand aufs Herz: Ist das wirklich das Problem von kleinen und mittleren Unternehmen, die 98 % der deutschen Unternehmen ausmachen?
Einzig die von Richtern sehr streng gezogene Grenze zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuell ausgehandelten Verträgen - sie unterliegen nicht der Fairness-Kontrolle der Gerichte - hat Ansatzpunkte für Reformüberlegungen. Nach der Rechtsprechung kann ein vorgefertigter Vertrag allenfalls unter besonderen Umständen als Ergebnis eines „Aushandelns“ gewertet werden, wenn es nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt. Da sich heutzutage fast jeder Anwalt und Geschäftsmann vertraglicher Formularsammlungen bedient, ist der Nachweis eines individuell ausgehandelten Vertrages zuweilen schwierig. Doch zu Recht wies Prof. von Westphalen darauf hin, dass dies eine Frage der Dokumentation der Vertragsverhandlungen ist, um im Zweifel vor Gericht zu beweisen, dass die Partner auf Augenhöhe um die Vertragsbestimmungen gerungen haben.
In einer Vorveranstaltung im Bundesjustizministerium wurden die Befürworter einer Reform als Protestanten, die Gegner scherzhaft als Katholiken tituliert. Bleibt zu hoffen, dass am Ende die beiden Lager sich in einem westphälischen Frieden zu einer Einigung durchringen können. Der BVMW jedenfalls bleibt im Lager der Reformgegner solange nicht eine nachweisbar bessere Lösung für kleine und mittlere Unternehmen präsentiert wird. Wie heißt es so schön: „Never change a winning team“ oder auf gut Deutsch, „Gib Altbewährtes erst dann auf, wenn die neue Lösung wirklich besser ist.“
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