Presserechtliches Informationsschreiben / Hannah Herzsprung
(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich die
Schauspielerin Hannah Herzsprung und ihren Lebensgefährten in ihren
presserechtlichen Angelegenheiten vertrete. Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unsere Klientin Hannah Herzsprung hat seit Jahren ihre
Privatsphäre absolut geschützt und sich zu ihrem Privatleben,
insbesondere zu ihrem Partner, nicht geäußert. Wir haben daher in der
Vergangenheit regelmäßig gegen eine identifizierende
Berichterstattung über den Partner von Frau Herzsprung erfolgreich
presserechtliche Schritte eingeleitet und die jeweiligen Medien auf
Unterlassung in Anspruch genommen. Es gibt auch entsprechende
Gerichtsurteile.
Vor diesem Hintergrund erweist sich die aktuelle
Berichterstattung, die sich mit Gerüchten über eine Eheschließung
auseinandersetzt, als rechtswidrig. Dies gilt insbesondere
hinsichtlich einer identifizierenden Berichterstattung über unseren
Klienten. Wir bitten Sie daher von einer entsprechenden Übernahme der
aktuellen Berichterstattung Abstand zu nehmen. Wir sind beauftragt,
gegen die Medien, die heute hierüber berichtet haben, unverzüglich
presserechtliche Schritte einzuleiten, unabhängig vom
Wahrheitsgehalt.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-55
Mail cs(at)schertz-bergmann.de
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Datum: 16.08.2013 - 15:35 Uhr
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