Schleichwerbung bei "Wetten, dass...?" - DRPR rügt verantwortliche Agentur und beteiligte Unternehmen
(ots) -
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt die Agentur
Dolce Media sowie die Unternehmen Fleurop und Fressnapf für versuchte
bzw. vollendete Schleichwerbung in der ZDF-Sendung "Wetten,
dass...!?". Außerdem mahnt der Rat die Unternehmen Daimler, Audi und
Solarworld, künftig kritischer zu prüfen, ob Medienkooperationen den
Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen. Die Mahnung spricht der Rat
auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates
in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle in diesem Fall zukam.
Ausgehend von einer umfassenden Medienberichterstattung über
mögliche Schleichwerbung in der ZDF-Sendung "Wetten, dass...?", hat
sich auch der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) mit diesen
Vorwürfen auseinander gesetzt. Dabei ging es um die Kernfrage, ob in
der Sendung mit finanziellen Mitteln direkt oder indirekt Einfluss
auf die Inhalte der Sendung genommen wurde, ohne dass dieser Einfluss
jedoch für die Zuschauer transparent gewesen wäre. Ein solches
Vorgehen verstößt gegen die Artikel 4 und 15 des Code de Lisbonne
sowie gegen die DRPR-Richtlinie zur Schleichwerbung.
Der Deutsche Rat für Public Relations rügt aufgrund der
Erkenntnisse, die seine Recherchen inklusive einer schriftlichen
Befragung der Beteiligten erbracht haben, das Verhalten der
Unternehmen Fleurop und Fressnapf sowie das der Agentur Dolce Media
als Schleichwerbung bzw. als Versuch der Schleichwerbung in Form von
Themenplacements.
Gleichzeitig mahnt der Rat die Agentur Dolce Media und ihre Kunden
Daimler, Audi und Solarworld, jede Form bezahlter Medienkooperation
über den rechtlich gesicherten Rahmen hinaus künftig kritischer zu
hinterfragen.
Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von einem Trägerverein getragen und
unterstützt, dem die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG)
e.V., der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., die
Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und die Deutsche
Gesellschaft für Politikberatung e.v. (de'ge'pol) angehören.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf
dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet.
Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten
bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und
gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in
Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B.
aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich
zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche
aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in
die Diskussion einzumischen.
Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der
aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage
recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder
Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten.
In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine
mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat
eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine
Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete
Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes
verwechselt werden.
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Geschäftsstelle des Deutschen Rates für Public Relations
c/o Lehrstuhl für Öffentlichkeitsarbeit/ PR
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Datum: 15.08.2013 - 08:30 Uhr
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