InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Aufbaugelder stehen bereit

ID: 926898

(PresseBox) - Das Bundeskabinett hat die Verordnung zum Aufbauhilfefonds beschlossen. Diese regelt die Verteilung der im Fonds befindlichen acht Milliarden Euro an die vom Hochwasser betroffenen Länder. Die Zustimmung zu der Verordnung könnte in einer Bundesratssondersitzung am 16. August gegeben werden. Damit ist es möglich, noch im August mit der Auszahlung der Hilfen zu beginnen. Die Länder zahlen diese an betroffene Bürger und Unternehmen aus. Je nach Höhe der Schäden und etwaiger Versicherungsleistungen können die Ausgleichszahlungen maximal 80 Prozent des Schadens betragen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Bericht von MarketsandMarkets: Europäischer Markt für Gestenerkennung & berührungsloses Abtasten erreicht bis 2018 ein Volumen von 4,82 Mrd. Dollar Allgeier SE: Allgeier im 1. Halbjahr 2013 weiter auf Wachstumskurs
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.08.2013 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 926898
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aufbaugelder stehen bereit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 71


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.