BGH hebt Verurteilung wegen Untreue auf
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(PresseBox) - Im zugrundeliegenden Fall ging es um zwei Angeklagte, die im Hochseeschleppergeschäft agierten. Als Vertreter dreier ?Publikumsgesellschaften? schlossen die Angeklagten im Jahr 2005 Verträge über den Bau dreier Hochseeschlepper ab. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform einer GmbH & Co. KG, ein Konsortium, das aus der MAN Ferrostaal AG und einer Werft bestand. Bevor die Verträge abgeschlossen wurden, fanden Gespräche zwischen der Angeklagten...
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Datum: 08.08.2013 - 08:45 Uhr
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