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Steuerberater lässt der Außenprüfung beruhigt entgegen sehen

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Für ein rundum sicheres Gefühl

(IINews) - Es gibt nur wenige Unternehmen, die einer vom Finanzamt durchgeführten Außenprüfung positiv gegenüberstehen. Vielmehr macht sich Angst breit, ob man etwas falsch gemacht hat und mit Konsequenzen rechnen muss. Oder man hat die Befürchtung, sich nicht ausreichend vorbereitet zu haben. Die Sorgen sind jedoch unbegründet, denn das Finanzamt räumt genügend Zeit ein, sich vorab um notwendige Vorbereitungen zu kümmern. Zudem besteht die Möglichkeit, sich einem Profi im Bereich Steuern anzuvertrauen. Ein Steuerberater kennt die Anforderungen einer Außenprüfung und unterstützt in allen wesentlichen damit zusammenhängenden Bereichen. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München informiert über die Außenprüfung.



Für ein rundum sicheres Gefühl



Die Betriebsprüfung heißt offiziell Außenprüfung und ist in der Betriebsordnungsprüfung des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Sie ist unter anderem bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben und bei Privatpersonen möglich.

Bei der Außenprüfung überprüfen die Finanzbehörden steuererhebliche Angaben des Steuerpflichtigen. Diese kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten, beziehen und auch einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Bevor das Finanzamt das Unternehmen besucht, erhält dieses eine schriftliche Ankündigung. Die meisten Unternehmen mögen die Vorstellung einer „Überprüfung“ nicht. Sie verbinden sie mit einem unsicheren Gefühl und die Angst, sich falsch verhalten zu haben, steigt. Die Sorgen sind völlig unbegründet, denn wer sich immer auf einen Steuerberater verlassen hat, muss keine Konsequenzen befürchten. Zudem unterstützt ein Steuerberater bei der ausführlichen Vorbereitung auf den Termin mit dem Finanzamt. Er ist zudem bei der Außenprüfung zugegen und kann eingreifen und Fragen beantworten, die sich für den Mandanten ergeben. Da der Steuerpflichtige bei der Feststellung der Sachverhalte eine Mitwirkungspflicht hat, und er entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen muss, unterstützt der Steuerberater auch hier. Für den Fall, dass das Finanzamt Unklarheiten erkennt, ist der Steuerberater ebenfalls der richtige Ansprechpartner.







Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

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Datum: 23.07.2013 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 914119
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maria Ulrich
Stadt:

München


Telefon: 089-38590930

Kategorie:

Finanzen


Meldungsart: PresseMitteilung
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