Presserechtliches Informationsschreiben / Jürgen B. Harder
(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut zeigen wir auf diesem Wege an, dass wir die
presserechtlichen Interessen von Jürgen B. Harder vertreten. Eine
ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung auf bild.de weisen wir
darauf hin, dass eine identifizierende Berichterstattung aus den
bereits dargelegten Gründen in unserem presserechtlichen
Informationsschreiben vom 9. Juli 2013 nach wie vor rechtswidrig ist
und wir auch beauftragt sind, gegen die BILD-Zeitung rechtliche
Schritte einzuleiten. Eine individualisierende Berichterstattung im
jetzigen Verfahrensstadium führt faktisch zu einer Vorverurteilung,
wodurch der Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt wird.
Wir bitten daher um dringende Beachtung!
Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen
Information bestimmt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-55
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Datum: 16.07.2013 - 17:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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