Berauscht am Steuer: Harte Strafen in ganz Europa
(ots) - Drogen aller Art haben im Straßenverkehr nichts
verloren. Wer gegen dieses Verbot verstößt, wird in ganz Europa hart
bestraft. Wer in Deutschland berauscht Auto fährt, muss mit einem
Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Außerdem wird der
Führerschein für einen Monat entzogen und eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Noch höhere
Strafen drohen bei drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Verkehr.
So sieht es laut ADAC in den beliebtesten Autoreiseländern in Europa
aus:
Österreich: Ein Kraftfahrer, der sich unter Beeinträchtigung von
Drogen hinters Steuer setzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 800 und
3 700 Euro rechnen.
Italien: Wer sich in einem durch den Konsum vom Drogen
beeinträchtigten Zustand befindet und am Straßenverkehr teilnimmt,
dem droht neben dem Führerscheinentzug und bis zu 6 000 Euro auch
eine Gefängnisstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten. Bei
Führerscheinneulingen (bis zum 21. Lebensjahr) und Berufskraftfahrern
erhöht sich die Strafe um die Hälfte. Ist der Fahrer auch der Halter
des Fahrzeugs, wird dieses enteignet.
Frankreich: Unabhängig von einer eventuellen Beeinträchtigung wird
generell das Fahren unter Drogeneinfluss mit einer Geldstrafe bis zu
4 500 Euro bestraft. Hinzu kommen eine Gefängnisstrafe von zwei
Jahren und bis zu drei Jahre Führerscheinentzug, sowie die
Stilllegung des Kfz. Nach einem Unfall drohen sogar fünf Jahre Haft
und bis zu 75 000 Euro Geldstrafe.
Spanien: Für eine Drogenfahrt werden drei bis sechs Monaten
Gefängnis sowie eine Geldstrafe in Höhe von sechs bis zwölf
Monatsgehältern fällig. Zusätzlich kann der Führerschein bis zu vier
Jahre entzogen werden.
Auch in allen anderen europäischen Ländern ist das Fahren unter
Drogeneinfluss strafbar und wird mit hohen Bußgeldern und unter
Umständen mit Gefängnisstrafen geahndet. Informationen über
Drogendelikte im Straßenverkehr werden zwischen den Behörden in
Europa ausgetauscht, Geldstrafen aus anderen EU-Staaten können auch
in Deutschland vollstreckt werden. Wer ohne eigenes Verschulden unter
Drogeneinfluss in einen Unfall gerät, muss mit Einschränkungen des
Versicherungsschutzes rechnen.
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Datum: 10.07.2013 - 14:36 Uhr
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