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Sichern Sie sich Ihre Bestandsprovision auch ohne 34f Erlaubnis!

ID: 906686

(LifePR) - Unter diesem Motto laden wir Sie zu weiteren Onlineveranstaltungen im Rahmen unserer Präsentationsreihe ein!
Wir wollen Sie darüber informieren, wie sich die Bestandprovision auch ohne die Erlaubnis nach §34f der GewO sichern können und welche Möglichkeiten wir Ihnen bieten können auch wieder aktiv ins Geschäft zu kommen.
Seit 01.07.2013 dürfen Sie nur noch Kapitalanlagen vertreiben, wenn Sie über die Erlaubnis gem. §34f GewO verfügen oder Mitglied eines Haftungsdaches sind.
Doch bereits seit 1.1.2013 gelten die neuen Regeln in der Anlageberatung. Dazu zählen z.B. die Protokollierung und Dokumentierung, die Provisionsoffenlegung und eine zugelassene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
In den Vorträgen erfahren Sie viele Details rund um den §34f der GewO:
- ist ein Haftungsdach für Sie eine Alternative?
- welche Hürden sind bei einer reinen Vermittlung zu beachten.
- wie sieht die Finanzberatung der Zukunft aus?
- was ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht zu beachten?
Lernen Sie auch alternative Modelle kennen, wenn Sie Ihr Investmentgeschäft nicht weiterbetreiben wollen.
Die FG Investment-Consulting ermöglicht Ihnen Ihre Unabhängigkeit unter einem Haftungsdach auch ohne Erlaubnis nach §34f GewO.
Bitte melden Sie sich umgehend zu unserer kostenfreien Präsentation an - die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Alles was Sie dazu benötigen, ist ein internetfähiger Rechner und ein Telefon.
In Vorbereitung auf die Präsentation empfehlen wir Ihnen einen Ausschnitt aus der Bundestagsdebatte "Finanzmarktregulierung" (nur 6 Min.!) >> zum Film
Dienstag: 16. Juli 2013, 10:00 Uhr:
§34f oder Haftungsdach - ein Vergleich - >> zur Anmeldung




Dienstag: 23. Juli 2013, 10:00 Uhr:
Grundsätze der Anlageberatung - wie ändert sich die Produktwelt - >> zur Anmeldung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Datum: 10.07.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzen


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