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Medikamente auch während des Ramadans einnehmen

ID: 906160

(ots) - Muslime sollten während des Ramadans nicht
unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind
Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu
bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem
Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei
einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts
einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener
eingenommen werden muss.

Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie
ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der
Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich
die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über-
bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran,
das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker
dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich:
Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma
oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln
und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen
werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans
nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Fastenmonat
beginnt heute und endet am 7. August.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc,
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg(at)abda.aponet.de
www.abda.de



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Datum: 09.07.2013 - 14:14 Uhr
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