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Mangelnder Schallschutz nach Estricharbeiten?

ID: 903325

Wohung hat ausreichenden Tritt- und Luftschallschutz

(PresseBox) - Bei einem Mietmangel tendieren viele Mieter dazu, ihre Miete zu mindern, doch in einigen Fällen sind sie dazu überhaupt nicht berechtigt. Auch im zugrundeliegenden Fall geht es um eine Mietminderung aufgrund des mangelnden Schallschutzes.
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Datum: 04.07.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 903325
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