Ferienbeginn einhalten: Frühstart in den Urlaub verstößt gegen die Schulpflicht / R+V-Infocenter: Verstöße können bis zu 2.500 Euro Bußgeld kosten - Schulleitung vorab um eine Freistellung bitten
(ots) - Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern:
Für viele Familien ist die Versuchung groß, früher in den Urlaub zu
starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der
Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. "Wer
gegen die Schulpflicht verstößt, begeht zumindest eine
Ordnungswidrigkeit", erklärt Rechtsexperte Michael Rempel vom
Infocenter der R+V Versicherung. "Im Wiederholungsfall können Eltern
schlimmstenfalls sogar Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten
finden." Tipp des R+V-Infocenters: Muss die Familie die Ferien aus
wichtigen Gründen verlängern, sollten Eltern vorab mit der
Schulleitung sprechen.
Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte ihr Kind von der Schule
freistellen lassen - wenn es gute Gründe für eine Urlaubsverlängerung
gibt. "Wird die Oma 80 oder heiratet die Tante, kann der Schulleiter
Sonderurlaub genehmigen", sagt Rempel, "eine Selbstverständlichkeit
ist dies jedoch keineswegs." Günstigere Reisepreise oder vorab
gebuchte Flüge reichen als Begründung jedenfalls nicht aus. Wer sein
Kind dann krankmeldet und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten
Fall mit einem Bußgeld rechnen.
Höhe des Bußgelds hängt vom Bundesland ab
In Hessen ahnden die Schulämter einen Verstoß üblicherweise mit
100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen
kostet die unerlaubte Ferienverlängerung schon bis zu 1.000 Euro
Bußgeld, Berlin kassiert sogar bis zu 2.500 Euro von den Eltern. Ob
und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, kommt immer
auf den Einzelfall an.
Wiederholungstätern drohen schlimmere Strafen
Wer zum ersten Mal gegen die Schulpflicht verstößt, muss zumindest
mit einer Verwarnung rechnen. Eine Wiederholung kann dann aber teuer
werden. In einigen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder dem
Saarland begehen Eltern damit unter Umständen sogar eine Straftat,
die mit Geldbußen oder Freiheitsstrafe belegt werden kann.
http://ao-url.de/4d7da3
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter(at)arts-others.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.07.2013 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 902902
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Wiesbaden
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 71 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ferienbeginn einhalten: Frühstart in den Urlaub verstößt gegen die Schulpflicht / R+V-Infocenter: Verstöße können bis zu 2.500 Euro Bußgeld kosten - Schulleitung vorab um eine Freistellung bitten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V-Infocenter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).