Was sagt der Anwalt?
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Ernst zum Thema "Virtual Conferencing und e-Meetings"

(PresseBox) - Kostenfreie Projekt-Tools im Internet scheinen auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein.
Mitarbeiter unterschiedlicher Standorte können bei einer "virtuellen Besprechung" die gleichen Dokumente ansehen und - je nach Software - diese sogar gemeinsam bearbeiten und ändern.
Warum hebt der Jurist bei dieser Art von Tätigkeiten oft mehr als nur die Augenbraue?
Weil die Firma mit den Anbieter derartiger Tools keinerlei vertragliche Verbindung unterhält.
Es gibt keine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), keinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und auch kein anderes Instrument zum Schutz von Know-how oder Daten.
Dieser Anbieter aber kann (zumindest theoretisch und technisch) auf die hier bearbeiteten Inhalte zugreifen, die zudem meist noch in der "public cloud" liegen. Und das wohl auch nicht selten noch lange Zeit nach Beendigung der Session.
Was bedeutet dies?
Die Verpflichtung der Mitarbeiter gegenüber Unternehmen und Gesellschaftern (auch haftungsrechtlich) verbietet die Nutzung derartiger Tools.
Was im privaten Bereich für Chat, Videokonferenz o.ä. taugen mag, wäre im professionellen Sektor untunlich.
Um dies sicherzustellen, sollten Unternehmen entsprechende Policies erstellen, die den Umgang mit erlaubten resp. verbotenen Tools regeln.
Und wenn "virtuelle Konferenzen" gewünscht sind, mögen sie einen Anbieter wählen, der vertraglich Vertraulichkeit zusichert und technisch auch gewährleistet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Ernst (Freiburg)
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Datum: 03.07.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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