Aufenthaltspapiere: Welche Gebühren für türkische Arbeitnehmer sind zulässig?
ID: 898065
Kläger vor BverwG erfolgreich
(PresseBox) - Arbeiten Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, so müssen sie entsprechende Aufenthaltsdokumente besitzen. Diese stellt die entsprechende Behörde aber nur gegen Gebühren aus. Allerdings waren diese so hoch, dass sich schließlich das Bundesverwaltungsgericht damit auseinandersetzen musste...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.06.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 898065
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Mannheim
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 88 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aufenthaltspapiere: Welche Gebühren für türkische Arbeitnehmer sind zulässig?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ArenoNet GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




