Wer bei Hagel, Sturm und Hochwasser zahlt / ADAC Tipps für Gewitterschäden am Fahrzeug
(ots) - Hagel, Sturm, Hochwasser - wer zahlt bei
zerschlagenen Autoscheiben oder zerbeulten Motorhauben? Laut ADAC ist
auf der sicheren Seite, wer eine Kfz-Teilkaskoversicherung hat. Diese
greift auch bei Sturmschäden durch ausgerissene Äste oder
herabgefallene Dachziegel. Allerdings hat die Teilkaskoversicherung
auch bei Unwettern ihre Grenzen.
Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit
einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter
notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen
Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung
mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder
ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die
Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die
Vollkaskoversicherung.
Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich
auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser
vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die
Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmt Straße
fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt,
muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird
und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel:
"Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, "kommt das
Auto zum Wasser", muss der Betroffene selbst für den Schaden
aufkommen.
Schäden nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall
umgehend bei ihrem Versicherungsunternehmen melden. In der Regel
findet bei der Teilkasko keine Rückstufung statt. ADAC Tipp: Auf
keinen Fall ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter
bestellen oder den Schaden reparieren lassen. Der Versicherte könnte
in diesem Fall auf den Kosten sitzenbleiben, weil der Versicherer das
Weisungsrecht hat.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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Datum: 21.06.2013 - 10:55 Uhr
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