Apotheker stimmen Kompromiss zum Kassenabschlag zu
(ots) - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) stimmt dem
Kompromiss über den Zwangsabschlag für die Jahre 2009 und 2010 sowie
von 2013 bis 2015 zu, der Ende Mai mit dem Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefunden wurde. Zugleich
begrüßen die Apotheker, dass die Krankenkassen ebenfalls bereits vor
dem morgigen Stichtag ihre Zustimmung erklärt haben. "Beiden Seiten
werden große Zugeständnisse abverlangt, doch mit der Einigung lässt
sich Rechtssicherheit für Apotheker und Krankenkassen herstellen",
sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Unser ganz besonderer Dank muss
dem Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess für seine Mediation
gelten. Die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken können nun
besser für die Zukunft planen."
Die Mitgliederversammlung des DAV hat heute einstimmig den
Kompromiss der Verhandlungskommissionen vom 22. Mai bestätigt. Die
Einigung hat folgende Eckpunkte: Beide Vertragspartner ziehen ihre
Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück,
sodass jeweils 1,75 Euro gelten. Für das laufende Jahr 2013 soll das
Ziel von 1,80 Euro erreicht werden, indem man nach dem 1. Halbjahr
mit 1,75 Euro nun das 2. Halbjahr mit 1,85 Euro abrechnet. Für 2014
wird ein Apothekenabschlag von 1,80 Euro und für 2015 in Höhe von
1,77 Euro vereinbart. Beide Vertragspartner wollen sich bis zum 1.
Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 zu
einigen. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, soll der Abschlag von 1,77
Euro die Basis für das Jahr 2016 sein.
Zum Hintergrund: Apotheken erhalten für jedes
verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Festzuschlag von 8,35
Euro ohne MwSt. (zzgl. 3 Prozent vom Apothekeneinkaufspreis zur
Finanzierung von Wareneinkauf und Lagerhaltung). Davon abgezogen wird
bei GKV-Versicherten der sog. Kassenabschlag von derzeit 1,75 Euro
inkl. MwSt. Mit diesem Abschlag will der Gesetzgeber die
Sonderstellung der GKV als "Großkunden" im Gegensatz zum
Privatversicherten betonen. Der Vorteil für die Apotheker besteht
darin, dass ihre GKV-Rechnungen innerhalb von 10 Tagen beglichen
werden müssen. Der Abschlag wird laut § 130 SGB V jährlich im Rahmen
der Selbstverwaltung durch Verhandlungen angepasst.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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Datum: 19.06.2013 - 14:53 Uhr
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