Ölschäden durch Hochwasser: Wer schnell handelt, schützt das Haus und schont die Umwelt / R+V-Infocenter: Hochwasserbedingte Ölschäden sofort der Versicherung melden
(ots) - Im überfluteten Keller ist Heizöl ausgelaufen:
Wer das entdeckt, sollte als Erstes seine Versicherung anrufen und
sich dort fachlichen Rat einholen. "Wenn das Hochwasser zurückgeht,
ist der richtige Umgang mit dem ausgelaufenen Heizöl entscheidend.
Sonst können sich die Schäden am Gebäude deutlich verschlimmern und
die Umweltbelastung erhöhen", warnt Gerd Henge,
Umweltsachverständiger beim Infocenter der R+V Versicherung. Die
Hochwasserschaden-Hotlines der Versicherungen beraten die
Betroffenen. Bei Bedarf vermitteln sie Experten und Fachfirmen, die
bei der Schadensbeseitigung helfen.
Läuft beim Hochwasser der Keller voll, kann der Öltank durch den
Auftrieb im Wasser umkippen. "Wenn Tanks Leck schlagen oder Leitungen
abreißen, können schnell hunderte oder sogar tausende Liter Öl
auslaufen", so R+V Experte Henge. Sein Rat an die Betroffenen: Den
Wasserspiegel nicht vollständig absenken, wenn der Keller noch unter
Wasser steht. Sonst kann Heizöl unter Bauteile wie Treppen- oder
Kaminsockel gelangen. Das Öl kann auch die Estrichdämmung zerstören.
Selbst Spezialfirmen können das Heizöl dann nicht mehr entfernen. "Im
schlimmsten Fall bedeutet das: Die Bauteile und der Estrich müssen
komplett raus", so Henge.
Senkt ein Hausbesitzer den Wasserspiegel ab, sollte er das Wasser
mindestens 30 Zentimeter unterhalb der Oberfläche entnehmen. Sonst
saugt er häufig Heizöl mit an, das nicht in die Umgebung abgeleitet
werden darf. Ist der Tank beschädigt oder umgekippt? Dann sollte ein
Fachbetrieb für Tankanlagen dafür sorgen, dass kein weiteres Öl
ausläuft.
Tipps des R+V-Infocenters:
- Ausgetretenes Öl: Kleinere Mengen können Betroffene selbst
abschöpfen - Handschuhe tragen. Ein Fachunternehmen muss bei
größeren Mengen das Öl-Wasser-Gemisch entsorgen.
- Bei stärkeren Verunreinigungen der Bausubstanz: Putz abschlagen
und erneuern.
- Abfall: Ölfreie und ölhaltige Abfälle nicht vermischen. Sonst
muss der gesamte Abfall als ölhaltig entsorgt werden - mit
entsprechenden Mehrkosten.
Pressekontakt:
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R+V-Infocenter
06172/9022-122
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Datum: 14.06.2013 - 10:30 Uhr
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