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Betreuungsgeld - das steht Ihnen zu /
Ab 1. August wird die lange umkämpfte staatliche Leistung erstmals ausgezahlt / ELTERN beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema

ID: 888967

(ots) - Die Gegner schmähen das Betreuungsgeld als
"Herdprämie", die Befürworter sagen, dass auch traditionell lebende
Familien gefördert werden müssen - in jedem Fall startet die
Auszahlung der neuen staatlichen Leistung am 1. August. In ihrer
aktuellen Ausgabe erklärt die Zeitschrift ELTERN (ab heute im
Handel), was Mütter und Väter jetzt wissen müssen.

Wer bekommt das Betreuungsgeld? Alle Eltern, die ihren Wohnsitz in
Deutschland haben, mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben und
für dieses Kind keinen Platz in einer öffentlich geförderten
Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Anders gesagt:
Städtische Kita und Betreuungsgeld schließen sich aus. Aber eine
private Unterbringung bei einer Tagesmutter, einer Tante oder Oma
oder die Beaufsichtigung durch ein Au-pair sind okay. Einen Anspruch
haben auch alle Eltern, deren Kind eine private Krippe oder
Eltern-Kind-Gruppe besucht. Voraussetzung: Diese Einrichtung
finanziert sich ausschließlich durch Eltern oder Spenden.

Wo beantragt man Betreuungsgeld? Bei der Kindergeldkasse der
Arbeitsagentur oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wer nicht
beantragt, bekommt auch nichts.

Ab wann gibt es was und für wen? Betreuungsgeld wird für alle
Kinder gezahlt, die am oder nach dem 1. August 2012 geboren werden -
eine Stichtagsregelung, von der es keine Ausnahme gibt. Ab 1. August
2013 gibt es zunächst 100 Euro pro Monat und Kind. Bei Zwillingen
also 200 Euro im Monat, bei Drillingen 300 Euro. Ab dem 1. August
2014 werden es 150 Euro pro Monat und Kind sein.

Wann beginnt die Zahlung? Wenn das Elterngeld endet, also in der
Regel mit Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes. Allerdings gibt es
Ausnahmen. Haben die Eltern das Elterngeld beispielsweise in den
ersten sieben Monaten parallel bezogen, kann das Betreuungsgeld auch




schon für Kinder gezahlt werden, die jünger sind. Das Geld fließt für
maximal 22 Monate, aber längstens bis zum dritten Geburtstag.

Mehr Fragen und Antworten in der neuen ELTERN.



Pressekontakt:
Stefanie Hauck
Gruner+Jahr AG & Co KG
Verlagsgruppe AGENDA München
hauck.stefanie(at)guj.de

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Datum: 12.06.2013 - 09:45 Uhr
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