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Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenneupreises

ID: 888943

Klage scheitert

(PresseBox) - Die 1%-Regelung ist verfassungsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden, wie der Bundesfinanzhof bestätigte.
Die Überlassung eines Dienstfahrzeuges stellt einen Vorteil dar, der zum Arbeitslohn zu zählen ist, wenn der Arbeitnehmer dieses auch im privaten Bereich nutzen kann. Man kann diesen Vorteil entweder mit Hilfe der Fahrtenbuchmethode oder falls kein Fahrtenbuch vorhanden ist, mit der 1%-Regelung bewerten....
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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.06.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 888943
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