Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenneupreises
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Klage scheitert
(PresseBox) - Die 1%-Regelung ist verfassungsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden, wie der Bundesfinanzhof bestätigte.
Die Überlassung eines Dienstfahrzeuges stellt einen Vorteil dar, der zum Arbeitslohn zu zählen ist, wenn der Arbeitnehmer dieses auch im privaten Bereich nutzen kann. Man kann diesen Vorteil entweder mit Hilfe der Fahrtenbuchmethode oder falls kein Fahrtenbuch vorhanden ist, mit der 1%-Regelung bewerten....
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Datum: 12.06.2013 - 08:45 Uhr
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