Vertragsrecht: Wirksamkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen bei Lieferung und Einbau einer Küche
ID: 888015
Mängelbeseitigung bei Kücheneinbau
(PresseBox) - Das, was man kauft, ob im jeweiligen Markt oder im Internet, kann nach Hause geliefert werden. Handelt es sich zum Beispiel um eine Küche, dann liegt es nahe, dass diese geliefert und auch eingebaut wird. Wann aber soll der Kaufpreis bezahlt werden? Laut Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Lieferanten spätestens bei Erhalt der Ware: "Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen." Ist solch eine Klausel wirksam? ...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.06.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 888015
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Mannheim
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vertragsrecht: Wirksamkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen bei Lieferung und Einbau einer Küche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ArenoNet GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




