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Wie die Pendlerpauschale berechnet und erstattet wird

ID: 887508

Wer einem Beruf nachgeht, muss in der Regel tagtäglich die Arbeitsstätte aufsuchen. Es sei denn, man hat sich ein Home-Office eingerichtet. Für all diejenigen, die zum Arbeitsort fahren, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Pendlerpauschale als Werbungskosten abzusetzen. So lässt sich die Steuerschuld senken. Das gilt für alle Arbeitnehmer und unabhängig davon, auf welchem Weg der Arbeitsort erreicht wird. Genauso wenig spielt eine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt. Über die Pendlerpauschale, ihre Berechnung und Erstattung informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

(IINews) - Einkommenssteuer mindern

Die Pendlerpauschale, exakt Entfernungspauschale, ist für alle absetzbar, die Strecken zwischen Arbeit und Wohnort pendeln müssen. Mit ihr lässt sich die Einkommenssteuer mindern. Für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung können 0,30 EUR angesetzt werden. Es gilt nur die einfache Fahrt. Zur genauen Errechnung kann man einen Pendlerrechner verwenden oder die einfache Formel schnell selbst anwenden, sobald man weiß, wie weit die Entfernung ist und an wie vielen Tagen man die Strecke zurückgelegt hat. Der Arbeitnehmer kann die Pauschale wie folgt berechnen:

X Arbeitstage x X Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale = X Euro

Nach dieser Rechnung kann der Arbeitnehmer einschätzen, um wie viel sich die Einkommenssteuer reduziert. Die Summe, die sich daraus ergibt, wird jedoch nicht überwiesen oder bar ausgezahlt. Die für die Fahrten entstandenen Ausgaben werden demnach nicht zurückgezahlt. Stattdessen zieht das Finanzamt diesen Betrag von den Jahreseinnahmen des Steuerpflichtigen ab. Nur auf den restlichen Betrag muss dieser dann Steuern entrichten. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Ein Steuerberater hilft bei der Erstellung und in anderen steuerrechtlichen Anliegen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.




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Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 10.06.2013 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 887508
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Finanzen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

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