Presseinformation
zum 3. Jugendmedienschutzspitzengespräch
am 13.5.13 in Berlin
(ots) - Aufsichtsstellen über den Jugendmedienschutz
bekräftigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit und vereinbaren weiteren
Austausch zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages Die
Vorsitzenden der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks trafen sich am 13.5.13 in Berlin mit Spitzenvertretern der
Jugendmedienschutzaufsicht über den privaten Rundfunk zu einem
weiteren Austausch über die Anwendung und Evaluation des geltenden
Jugendmedienschutzes. Der GVK-Vorsitzende der ARD hatte in das
ARD-Hauptstadtstudio eingeladen zum nach § 15 Abs. 2
Jugendmedien-schutzstaatsvertrag vorgesehenen Erfahrungsaustausch
zwischen den Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen
Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Landesmedienanstalten sowie
der Kommission für Jugendmedienschutz.
Beim 3. Spitzengespräch dieser Art standen
Optimierungsmöglichkeiten in der Anwendungspraxis sowie die
Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags im Mittelpunkt. Die
Teilnehmer bekräftigten erneut die gegenseitige Achtung und Beachtung
der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufsichtskompetenzen
und bescheinigten dem Jugendschutzsystem in seiner Gesamtstruktur
hohe Professionalität und Funktionalität. Für die Anwendungspraxis
wurde vereinbart, den Austausch zwischen den verschiedenen
Aufsichtsstellen zu intensivieren. Es wurde allseits die Bereitschaft
betont, die bestehenden Ermessenspielräume nach Maßgabe des JMStV
umzusetzen.
Im Sinne der systemübergreifenden Kooperation bekräftigten die
Teilnehmer in Berlin auch die bereits 2005 in Frankfurt getroffene
Vereinbarung, dass Programmbe-schwerden jeweils zeitnah der für die
Befassung zuständigen Stelle zugeleitet werden.
Einigkeit bestand zwischen den Aufsichtsvertretern, dass im
Interesse eines stringenten und rechtssicheren
Jugendmedienschutzsystems Doppelprüfungen vermieden werden sollten.
Festgehalten wurde ferner, dass technische Jugendschutzprogramme, die
die Umsetzung der Jugendmedienschutzvorgaben für den Bereich der
Telemedien erleichtern sollen, für alle Plattformen und insbes. auch
für die bei der Jugend beliebten mobilen Geräte funktionsfähig sein
müssen. Wichtig sei vor allem, dass nicht nur geeignete
Software zur Verfügung stünde, sondern auch breit genutzt werde; dies
könne idealerweise über eine entsprechende Vorinstallierung in den
Geräten erreicht werden, so dass das Schutzprogramm bewusst
deaktiviert werden müsse. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks sagten zu, diesen technischen Weg des Jugendmedienschutzes
mitzutragen, sofern die volle Funktionsfähigkeit sichergestellt sei
und die vom und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk präferierte
Lösung der je nach Alterstauglichkeit zeitgesteuerten Zugänglichkeit
nicht konterkariert werde.
Abschließend vereinbarten die Teilnehmer, den Austausch zur
Novellierung des Jugendmedienschutzes zu intensivieren, sobald ein
erster Entwurf zum JMStV vorliege, um gemeinsame Anliegen und
Positionen zu eruieren.
Teilnehmer des Gesprächs waren:
ARD-GVK-Vorsitzender Uwe Grund, ZDF-Fernsehratsvorsitzender
Ruprecht Polenz, ZDF-Justitiar Peter Weber, LFK-Medienratsvorsitzende
Christa Gönner-Schwarze, Vorsitzender der Direktorenkonferenz Dr.
Jürgen Brautmeier, stellv. KJM-Vorsitzender Andreas Fischer sowie
Jugendmedienschutzexperten der Institutionen
10. Juni 2013
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Datum: 10.06.2013 - 13:40 Uhr
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