Wo Urheberrechtsverletzungen für Unternehmen im Internet lauern / Vorsicht Falle: Nutzungsrechte (BILD)

(ots) - 
   Folgende Mail könnte Ihr Unternehmen schon morgen erreichen: "Wir 
haben festgestellt, dass Sie unsere Fotos und unseren Text ohne 
unsere Erlaubnis auf Ihrer Webseite sowie auf Ihrem Facebook-Account 
verwenden. Wir fordern Sie auf, die fälligen Lizenzgebühren in Höhe 
von x Euro für die kommerzielle Nutzung zu zahlen. Andernfalls werden
wir strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten."
   So oder so ähnlich ergeht es Unternehmen immer häufiger. Denn das 
Internet und auch die Sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreien 
Räume. Lizenz- und Urheberverletzungen werden in Deutschland mit 
hohen Strafen geahndet. Allzu schnell können Unternehmen in 
zahlreiche Fallen tappen - sei es mit der eigenen Webseite oder mit 
aus dem Netz "gezogenen" Texten und Bildern.
   Genau aus diesem Grund hat sich Deutschlands große 
Journalistenbörse DieRedaktion.de intensiv mit dieser Problematik und
dem Urheberrecht beschäftigt. Denn auf DieRedaktion.de können 
Unternehmen nicht nur Ausschreibungen für journalistische 
Auftragsarbeiten einstellen, sondern auch aus über 17.000 bestehenden
Artikeln den passenden Beitrag auswählen und dessen Nutzungsrecht für
zum Beispiel eine Website erwerben. Das Lizenzmanagement ist dabei 
für das Unternehmen einfach und absolut rechtssicher. 
   Damit Sie mit Ihrem Online-Auftritt rechtssicher agieren können, 
hat DieRedaktion.de die sechs größten Urheberrechtsfallen im Internet
zusammengestellt:
   1. Urheberrecht beachten 
   Unternehmens-Webseiten oder auch Accounts in 
Social-Media-Netzwerken unterliegen dem Urheberrecht. Beim Erstellen 
der Homepage lässt man sich gerne von anderen gut gelungenen Sites 
inspirieren - vielleicht wagt der ein oder andere sogar, eine 
hervorragend passende Grafik oder ein Bild zu übernehmen. Vorsicht. 
Es gilt das Urheberrecht für viele Dinge wie zum Beispiel für Karten,
grafische Gestaltungen, Filme oder Videos genauso wie für Bilder, 
aber auch Zeichnungen. Man sollte sich daher immer die Verwendungs- 
und Nutzungsrechte schriftlich einholen und im Fall kostenpflichtiger
Copyrights die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegen Vergütung 
sichern. Achten Sie unbedingt auch auf eine mögliche zeitliche 
Befristung der Nutzungsrechte.
   2. Änderungen schützen nicht 
   Fremdes Material darf auch dann nicht verwendet werden, wenn 
kleinere Änderungen wie beispielsweise ein Fotoausschnitt oder neue 
Überschriften von Texten vorgenommen werden. Das Urheberrecht schützt
auch vor Übernahme mit Änderungen.
   3. Auf das "Kleingedruckte" achten 
   Manchmal wird im Internet ausdrücklich die Verwendung durch 
Übernahme gestattet. Das genügt nicht immer. Zum einen kann dieses 
bewilligte Nutzungsrecht zeitlich befristet sein - und wer erinnert 
sich schon nach zwei, drei Jahren an die Befristung? Zum anderen wird
teilweise nur eine Verwendung "zum privaten Gebrauch" eingeräumt - 
die Verwendung "zum gewerblichen Gebrauch" ausdrücklich verboten. Wer
auf Nummer sicher gehen will, sollte sich immer die Übernahmerechte 
schriftlich bestätigen lassen.
   4. Gutgläubiger Erwerb 
   Unternehmen können beispielsweise von Agenturen die Nutzungsrechte
von Fotos oder Filmen erwerben. Es gibt aber dafür keinen 
"gutgläubigen Erwerb". Besitzt die Agentur überhaupt die Rechte der 
Weitervermarktung und ist sie seriös? Denn wenn - auch versehentlich 
- die Agentur in Wahrheit an dem Material doch nicht die hinlänglich 
urheberrechtlichen Verbreitungsrechte besitzt, so haftet der 
Verwender gegenüber dem direkten Inhaber des Urheberrechts. Der 
Unternehmer kann in diesem Fall höchstens Schadenersatz vom 
Übermittler verlangen beziehungsweise einklagen.
   5. Erlaubnis schriftlich einholen und Grenzen akzeptieren 
   Jeder Mensch hat das Recht auf das eigene Bild. Das heißt: 
Unternehmer müssen bei jeder öffentlichen Verwendung die Erlaubnis 
von Menschen, die auf Fotos oder in Filmen abgebildet werden, 
einholen. Ausnahmen gibt es nur bei den sogenannten Personen der 
Zeitgeschichte, bei Personen, die Teil einer öffentlichen 
Veranstaltung sind, oder jenen, die auf Fotos nur als Beiwerk 
erscheinen.
   6. Geistiges Eigentum von Texten 
   Was für Fotos gilt, findet auch beim geschriebenen Wort Anwendung.
Jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Das Motto "Copy & Paste" 
von Texten oder Textteilen für die persönliche beziehungsweise 
kommerzielle Verwendung ist verboten. Eine optimale Lösung bietet 
DieRedaktion.de. Bei dieser Journalismusbörse können sich Unternehmer
die Lizenz von qualifizierten Texten professioneller Journalisten zu 
fast jedem Thema und zu guten Konditionen sichern. Rechtssicher!
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Datum: 21.05.2013 - 14:00 Uhr
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