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Unterzeichnung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens nach Zustimmung der Europäischen Kommission in greifbarer Nähe

ID: 873402

(ots) -
Die Europäische Union unternimmt die notwendigen Schritte, um Ende
des Jahres auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der
Ukraine technisch vorbereitet zu sein. Nachdem die Europäische
Kommission für einen dementsprechenden Vorschlag grünes Licht gegeben
hat, liegt die endgültige Entscheidung jetzt beim Europäischen Rat,
der die 27 EU-Mitgliedstaaten umfasst.

Damit ist die Unterzeichnung durch die beiden Parteien anlässlich
des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft in Wilna im November
nun wieder einen Schritt näher gerückt.

"Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt eine
Anerkennung der Fortschritte dar, die die Ukraine jüngst hinsichtlich
der Schlussfolgerungen des Rates der EU-Aussenminister vom 10.
Dezember 2012 gemacht hat", erklärte der Vertreter der Ukraine bei
der Europäischen Union, Konstantin Jelissejew.

Die Empfehlung der Europäischen Kommission geht mit immer enger
werdenden bilateralen Beziehungen zwischen Brüssel und Kiew einher
und schreibt vor, dass die Ukraine den Kriterien, die der Rat der
Europäischen Union im Dezember 2012 festgelegt hat, nachkommen muss.
Durch die Empfehlung werden die Entwicklungen in der Ukraine zur
Erfüllung der Bedingungen, welche der EU-Ministerrat im Dezember 2012
festgelegt hat, anerkannt.

In den letzten 5 Monaten hat die Ukraine sowohl legislative als
auch regulatorische Massnahmen zur Modernisierung und Anpassung der
ukrainischen Gesetze an die europäischen Standards vorgenommen,
darunter das Strafgesetzbuch, die Steuervorschriften und
Verbesserungen im Wahlgesetz. Kürzlich hat die Ukraine die erste
Phase der Gesetzgebung zur Unterstützung einer einfacheren
Visumsregelung (vom Rat der Europäischen Union in dieser Woche
genehmigt) abgeschlossen und ein strenges neues




Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das mit den europäischen
Normen und Praktiken in Einklang steht.

Die Europäische Kommission erklärte: "Die heutige Verabschiedung
der beiden Vorschläge für den Ratsbeschluss macht es der EU technisch
möglich, mit den erforderlichen Vorbereitungen voranzukommen, ohne
einer Entscheidung vorzugreifen."

"Es liegt nun an den ukrainischen Behörden, die noch ausstehenden
Probleme anzugehen, um die Unterzeichnung des Abkommens zu
ermöglichen."

Dem grünen Licht durch die EU-Kommission geht die starke
Unterstützung des britischen Aussenministers William Hague anlässlich
seines Treffens mit seinem ukrainischen Amtskollegen Leonid Kozhara
voraus. "Das Vereinigte Königreich ist der festen Überzeugung, dass
die Ukraine ein Teil der europäischen Staatenfamilie ist", sagte
Hague in einer Erklärung.

Eine Unterschrift im November müsste von allen 27 Regierungen der
EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, was weitere sechs Monate
dauern könnte. Doch die Ukraine profitiert von einer "vorläufigen
Anwendung" in Form der tiefgreifenden und umfassenden
Freihandelszone, dem Herzstück des wirtschaftlichen
Integrationsprozesses, die bis zur Ratifizierung in Kraft treten
würde.

Das wird in Brüssel "EU-Beitritt light" genannt und stellt eine
Methode zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Vorteile dar, die
durch eine engere Zusammenarbeit der Ukraine und der EU entstehen.



Pressekontakt:
Andrea Giannotti, +44-7825-892-640

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Datum: 16.05.2013 - 16:37 Uhr
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