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Jetzt doch Sicherungsverwahrung für mehrfachen sexuellen Missbrauch von Kindern

ID: 872778

Urteil partiell aufgehoben

(PresseBox) - Sexualstraftaten gehören zu den häufigsten Straftaten in unserer Gesellschaft. Sehr häufig werden hierbei kleine Kinder missbraucht. Die meisten Täter kommen nach Absitzen ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß und werden sogar rückfällig. Insbesondere aus diesem Grund ist es für viele kaum nachvollziehbar, warum Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung nicht in Sicherungsverwahrung kommen. Auch in den beiden zugrundeliegenden Fällen geht es um dieses Thema...
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Datum: 16.05.2013 - 08:45 Uhr
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