BGH: Googles Autocomplete Funktion kann im Einzelfall rechtswidrig sein
(ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute in einem wegweisenden
Urteil entschieden, dass die Autocomplete Funktion von Google im 
Einzelfall rechtswidrig sein kann. Konkret ging es darum, dass der 
Gründer einer Aktiengesellschaft durch die Vervollständigen-Funktion 
mit den Begriffen Scientology und Betrug in Verbindung gebracht 
worden ist. Trotz Rüge, schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit
hat Google Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Das 
Urteil kann für Google erhebliche Auswirkungen haben, erklärt 
Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medienrechtskanzlei 
WILDE BEUGER SOLMECKE:
   "Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen 
individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete Funktion 
in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google 
wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten 
Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls
dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt.
   Und an dieser Stelle wird es schwierig für Google, denn ob 
tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, muss 
aufwändig und individuell bestimmt werden. Es ist kaum anzunehmen, 
dass Google diesen Aufwand im Einzelfall betreiben wird. Handelt der 
Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht, kann er zur Unterlassung und
zum Schadensersatz verpflichtet werden. Im konkreten Fall wurde die 
Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, damit geklärt werden kann ob
und in welcher Höhe dem Betroffenen Schadensersatz zusteht.
   Für die Zukunft hat Google nunmehr zwei Möglichkeiten: Entweder, 
die Autocomplete Funktion wird in Deutschland deaktiviert oder jedem 
beliebigen Nutzer wird automatisch - und ohne Überprüfung durch 
Google - die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Begriffsvorschläge zu 
entfernen. Dies wiederum würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer 
auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke 
manipulieren würden. Wie auch immer sich der Suchmaschinengigant 
entscheiden wird. Fest steht: er muss jetzt schnell handeln."
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Datum: 14.05.2013 - 10:34 Uhr
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