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Produzentenallianz und ARD einigen sich auf vertragliche Zusammenarbeit bei Dokumentationen
"Produzenten werden am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt"

ID: 869187

(ots) - Die "Allianz Deutscher Produzenten - Film &
Fernsehen e.V." und die ARD-Landesrundfunk¬an¬stalten haben
"Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte
dokumentarische Auftragsproduktionen" beschlossen. Die Vereinbarung
orientiert sich an einem vergleichbaren Abschluss der
Produzentenallianz mit dem ZDF vom Oktober 2012 und bringt den
Produzenten wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen.

"Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war
von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz",
erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des
Produzentenallianz-Gesamtvorstands. "Zwar sind wir damit noch lange
nicht am Ende, aber die neue Eckpunktevereinbarung mit den
ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer
wichtigen Etappe. Wir können jetzt sagen, dass wir die
Geschäftsgrundlagen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern bei den
sogenannten vollfinanzierten Auftragsproduktionen und den
Dokumentationen erheblich verbessern konnten."

Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD und
stellvertretende Intendantin des WDR: "Die ARD hat damit die Vorgabe
des Rundfunkstaatsvertrags nach ausgewogenen Vertragsbedingungen für
die drei größten Genre Fiktion, Unterhaltung und jetzt eben auch
Dokumentation erfüllt. Mit der Allianz Deutscher Produzenten hatten
wir einen durchaus selbstbewussten, aber auch professionellen und
lösungsorientierten Verhandlungspartner".

Die Beschlüsse im Einzelnen:

- Die Produzenten erhalten eine Beteiligung in Höhe von 16 % der
Bruttoerlöse (nach Abzug von Synchronisationskosten sowie einer
Pauschale in Höhe von 35% für die Aufbereitung der Produktion)
aus der Auswertung der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino
und aus Videogrammen (z. B. DVD, Blue-ray Disc). Eine




Vereinbarung über die Beteiligung der Produzenten an den
VoD-Erlösen wird noch geschlossen.

- Verwertungsrechte, die vom Sender nicht innerhalb einer 5
Jahres-Frist genutzt werden, können dem Produzenten
rückübertragen werden, wenn er ein konkret vorliegendes
Verwertungsinteresse nachweist. Die Sender behalten dabei ein
nicht-exklusives Sende- und Klammerteilrecht. Diese Regelung
gilt für Produktionen, die seit dem 1. Juli 2011
erstausgestrahlt wurden. Eine Auswertung außerhalb der
deutschsprachigen Gebiete ist bereits vor Ablauf der
5-Jahres-Frist möglich, wenn ein Verwertungsinteresse
nachgewiesen werden kann. Die Sender werden in beiden Fällen am
Erlös beteiligt.

- Bei den Handlungskosten konnte eine gestaffelte Erhöhung
verhandelt werden.

- In die Kalkulationsposten werden weitere Berufsbilder
aufgenommen.

- Kosten für besonders aufwendige produktionsvorbereitende
Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von
Produktionsvorbereitungsverträgen geltend gemacht werden.

- Bürgschaftskosten sind in marktüblicher Höhe bei Rückgabe der
Bürgschaft erstattungsfähig.

- Für vom Produzenten an die Sender herangetragene Stoffe/Formate
besteht künftig eine Produzentenbindung.

- Die Eckpunktevereinbarung gilt für inhaltlich in sich
abgeschlossene Produktionen und schon ab einer Programmlänge von
15 Min.

Dazu Thomas Baumann, ARD-Chefredakteur: "Dokumentationen sind ein
wesentlicher Bestandteil unseres Programmangebots. Wir haben dafür im
Programmschema feste Sendeplätze. Die vereinbarten Eckpunkte stellen
eine faire Arbeitsgrundlage für eine weiterhin gute Zusammenarbeit
mit den Produzenten dar."

"Dass wir gut anderthalb Jahre nach der Gründung der
Produzentenallianz-Sektion Dokumentation mit beiden
öffentlich-rechtlichen Sendergruppen die Rahmenbedingungen für
Doku-Produzenten neu gestalten konnten, ist ein Riesenerfolg", so
Dagmar Biller, Vorsitzende des Sektionsvorstands. "Denn es ist uns
gelungen, die jahrzehntelang geübte Vertragspraxis aufzubrechen und
die Produ¬zenten am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme zu
beteiligen. Jetzt freuen wir uns auf die Fortsetzung der Gespräche
mit der ARD über teilfinanzierte Produktionen."

Der Text der "Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten - Film &
Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten" ist hier online
zugänglich: www.produzentenallianz.de/eckpunkte-dokumentation/



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle (NDR)
Tel: 040/4156-5005
E-Mail: pressestelle(at)ard.de

Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
Jens Steinbrenner
Pressesprecher / Referent Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Tel: 030 206 70 88-22
Fax: 030 206 70 88-44
Mobil: 0151 195 099 82
jens.steinbrenner(at)produzentenallianz.de

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Datum: 10.05.2013 - 12:03 Uhr
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